Falsche Erbschaftssteuerbescheide

Nach aktuellen Statistiken der zuständigen Behörden ist fast jeder zweite Erbschaftssteuerbescheid falsch. Der Landesrechnungshof warnt und sieht erhebliche Nachzahlungen und Strafen voraus. Erben sollten also im eigenen Interesse Bescheide sorgfältig prüfen und gegebenenfalls selbst Fehler melden.

1200 Erbschaftssteuerbescheide wurden vom Landesrechnungshof NRW geprüft und zwar mit einem ernüchterndem Ergebnis: Jeder zweite Bescheid wurde bemängelt. Rein rechnerisch kommt es durch die falschen Berechnungen zu Gunsten der Steuerzahler zu Steuerausfällen in Höhe von 15Millionen Euro pro Jahr allein in Nordrhein-Westfalen.

Sollten Fehler auf Basis von absichtlich gemachten Falschaussagen nachweislich sein, dann drohen neben Nachzahlungen auch hohe Strafen – vom Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe. Dabei ist zu beachten, dass Steuerbescheide bis zu sieben Jahre nach Zustellung von Seiten der Behörde korrigiert werden können.
Gibt es Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung, dann gilt sogar ein Zeitraum von zehn Jahren.

Typische Fehler sind fehlerhafte Angaben zu Versorgungsfreibeträge oder missverständliche Angaben zu Auslandsimmobilien im Nachlass.

Rechtsanwalt Dr. Sennholz empfiehlt, nicht nur in Zweifelsfällen einen Experten zu Rate zu ziehen, sondern einen Erbschaftssteuerbescheid immer durch einen Experten prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Sennholz steht bei Fragen rund um Erbschaft, Testament und Erbvertrag als Ansprechpartner für eine kompetente Erstberatung zur Verfügung. Senden Sie dazu ein Mail mit Rückrufwunsch an die Kanzlei oder rufen Sie direkt während der Geschäftszeiten mit der Bitte um Terminvereinbarung an.