Erbrecht Reinickendorf
Für viele stellt sich früher oder später die Frage der Nachfolgeregelung. Dies betrifft sowohl die Regelung der Nachfolge im Unternehmen, als auch im privaten Bereich. Häufig werden bei Schenkungen und bei der Nachfolgeregelung spezielle Tatbestände übersehen und/oder missverständliche Formulierungen verwendet. Gut gemeinte Absichten und Erklärungen verkehren sich in das genaue Gegenteil. Einige von diesen Nachfolgeregelungen lassen die Nachkommen in endlose Gerichtsverfahren versinken. Die Freude über die Erbschaft weicht dem Frust der Erbauseinandersetzung.
Damit Sie Ihren Angehörigen, insbesondere wenn mehrere Erbberechtigte oder verschiedene Vermögensgegenstände zum Nachlass gehören, spätere Streitigkeiten ersparen, empfiehlt sich die rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwaltsbüros. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren wahren letzten Willen zum Ausdruck zu bringen, die Folgen des Ablebens ernsthaft und umfassend zu regeln, zweifelsfrei zu erklären, wer als Erbe eingesetzt werden soll und wer welchen Gegenstand des Nachlasses erhalten soll.
Sollte Ihnen der Weg in eine Anwaltskanzlei aus gesundheitlichen Gründen zu beschwerlich sein, suchen wir Sie - nach vorheriger telefonischer Vereinbarung - gern in Ihrer Wohnung auf.
Wir beraten im Bereich des Erbrechts in Fragen
- des Entwurfs von letztwilligen Verfügungen (Testament)
- der Prüfung von letztwilligen Verfügungen
- Vertretung in allen erbrechtlichen Auseinandersetzungen
- Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- der Testamentsvollstreckung
- von lebzeitigen Schenkungen
Wir freuen uns Ihnen helfen zu dürfen!
Ihr Rechtsanwalt Weidner

