Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht Reinickendorf
Egal ob Unternehmensgründungen, Umstrukturierungsmaßnahmen, Sanierungen, Insolvenzfragen oder Konfliktsituation mit Insolvenzverwaltern im Rahmen der Insolvenzanfechtung oder Geschäftsführer- bzw. Gesellschafterhaftung.
In allen Angelegenheiten wünschen sich Mandanten kompetente Beratung und Begleitung bei der Lösung und Bewältigung Ihrer Probleme.
Diese Hilfe bieten wir Ihnen gerne an und haben deshalb auf den nächsten Seiten kurz mögliche Fallgestaltungen von Problemen, Gefahren sowie deren Begegnung Bezug genommen. Sie können hier zwischen der Schuldnerberatung
für Unternehmen und Verbraucher, der Insolvenzanfechtung als spezielles Rechtsgebiet des allgemeinen Insolvenzrechts und dem Gesellschaftsrecht mit seinen Haftungsvarianten wählen und sich einen kurzen Überblick verschaffen.
Sollten Sie sich mit einem oder mehreren dort speziell aufgeführten oder anderen, diese Rechtsgebiete tangierende Fragen konfrontiert sehen, so würden wir uns freuen, Ihnen bei der Bewältigung und Lösung hilfreich zur Seite stehen
zu können.
Schuldnerberatung und Insolvenzberatung
Privatperson, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Inhaber juristischer Personen wie etwa einer GmbH, können unverschuldet aus den verschiedensten Gründen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, deren Konsequenzen für den Betroffenen nicht mehr beherrschbar sind. Hier empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir als etablierte Rechtsanwaltskanzlei, unter anderem auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig, bieten Ihnen neben kompetenter Beratung auch fortlaufende Hilfestellung. Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Sanierung und Restrukturierung ermöglichen es uns, Sie so durch die Krise zu führen, dass Sie möglichst schadlos gehalten werden. Dabei nutzen wir die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im vollen Umfang aus.
Auch die Vorbereitung und Einleitung eines Insolvenzverfahrens sehen wir nicht als Hindernis, sondern als Chance für einen Neuanfang. Oft bietet das Insolvenzverfahren die einzige Möglichkeit, das Unternehmen vor dem endgültigen Ruin zu schützen. Gleichwohl können wir aus unserer Erfahrung behaupten, dass die rechtzeitige Inanspruchnahme von auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwälten und deren Mitarbeiter eine Einleitung eines Insolvenzverfahrens abgewendet werden kann.
Auch Verbrauchern bietet sich die Möglichkeit, sich in einer augenscheinlich finanziell ausweglosen Situation zu entschulden. Grundlage hierfür ist die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine gänzliche Entschuldung ermöglicht.
In allen Fragen zur Bewältigung einer aktuellen oder drohenden finanziellen Krise stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Büro. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie bereits beim Erstkontakt über die anfallenden Kosten informieren, so dass sie die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Wir freuen uns Ihnen helfen zu dürfen!
Ihr Rechtsanwalt Weidner
Insolvenzanfechtung
Die Insolvenzanfechtung ist eines der spezialisiertesten Rechtsgebiete im Rahmen des allgemeinen Insolvenzrechts, deren Ziel es ist, die Insolvenzmasse durch Rückforderung erhaltener Sicherungen oder Befriedigungen im Interesse der Gläubigergemeinschaft zu mehren.
Die Insolvenzanfechtung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Oft werden Insolvenzverfahren nur aufgrund möglicher Anfechtungsansprüche eröffnet. Grund dafür ist vor allem, dass Unternehmen mit Insolvenzantragstellung derart "ausgeblutet" sind, dass das noch verbliebene Anlagevermögen und dessen Liquidationswert nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Insoweit werden oft Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern geltend gemacht, die nicht allen Kriterien der Beweis- und Darlegungslast entsprechen, mithin eine gerichtliche Durchsetzung oft scheitert.
Hier sind die Ansprüche intensiv zu prüfen, insbesondere, ob der jeweilige Insolvenzverwalter die ihm zumutbaren und vor Erhebung der Anfechtungsklage notwendigen Nachweise erbracht hat. Die meisten Ansprüche scheitern bereits daran. Eingehende Kenntnisse über bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen bleibt oft nur öffentlichen Krankenkassen oder Institutionen, wie dem Finanzamt, vorbehalten, deren Tagesgeschäft in der Abwehr dieser Ansprüche besteht.
Wir dürfen Ihnen durch die tägliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik versichern, uns auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung auf dem aktuellsten Stand der Rechtssprechung zu sehen und Sie umfassend und in den meisten Fällen auch mit dem von Ihnen gewünschten Ziel beraten und vertreten zu können.
Sollten Sie im Rahmen der Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO mit Rückforderungen, Aufgabe von Sicherungen oder Rechten Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne kompetent beratend und nötigenfalls auch vertretungsweise zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat.
Wir freuen uns Ihnen helfen zu dürfen!
Ihr Rechtsanwalt Weidner
Gesellschaftsrecht
Unser Konzept sieht im Rahmen einer kompletten Betreuung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern auch die Beratung und Hilfestellung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen vor.
Neben der Beratung zu allgemeinen Fragen des Gesellschaftsrechts, wie etwa dem Entwurf von Gesellschaftsverträgen oder Umwandlungen in andere Gesellschaftsformen, beraten wir auch in haftungsrechtlichen Angelegenheiten in Krisenzeiten eines Unternehmens. Hiervon sind insbesondere Gesellschafter und Geschäftsführer juristischer Personen betroffen, die sich leider oft der Tragweite einer Insolvenz und der sich daraus für sie persönlich ergebenden Konsequenzen nicht bewusst sind. Unsere tägliche Praxis zeigt immer wieder, dass Gesellschafter und vor allem Geschäftsführer mit ihrem persönlichem Vermögen haften, da sie sich zu spät beraten lassen haben und somit wertvolle Zeit zur Abwendung dieser Haftung verstrichen ist.
Aber auch Einzelunternehmer und Freiberufler sind potentiell gefährdet. Insbesondere im Zusammenhang mit Insolvenzen und den damit beantragten Restschuldbefeiungen kommt oft die späte Erkenntnis, dass nicht alle Verbindlichkeiten mit Erteilung der Restschuldbefreiung erloschen sind. Die Schuldner sehen sich dann nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weiterhin erheblichen Schulden und Vollstreckungen ausgesetzt.
Aus diesem Grunde empfehlen wir allen Mandanten dringend in den verschiedenen Situationen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit kompetenten Rat einzuholen und sich in den verschiedenen Prozessen der Unternehmensgestaltung begleitende, rechtsberatende Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn gerade das Gesellschaftsrecht birgt Gefahren, die insbesondere bei Unternehmensgründungen oft übersehen werden.
Wir bieten Ihnen diese kompetente Beratung auf allen Ebenen des Gesellschaftsrechts. Sollten Sie Rechtsrat und Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat.
Wir freuen uns Ihnen helfen zu dürfen!
Ihr Rechtsanwalt Weidner

