Steuerrecht Reinickendorf
Im Bereich des Steuerrechts wirken wir bei allen Fragen des jeweiligen Rechtsgebiets mit. Wir stehen Ihnen sowohl beratend, als auch gegenüber Behörden, der Finanzverwaltung und vor allen Gerichten zur Seite.
Gerade im Bereich des Steuerrechts wirken sich Fehlentscheidungen erst Jahre später aus und meist zu einem Zeitpunkt, in dem entscheidende Weichenstellungen bereits unwiderruflich getätigt wurden. Daher ist in Fragen des Steuerrechts so früh wie möglich ein Rechtsanwalt gestaltend und beratend hinzuziehen.
Wir beraten im Bereich des Steuerrechts in Fragen
- der Finanzbuchhaltung
- des Jahresabschlusses; Bilanzsteuerechts
- Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz
- Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz
- des Einkommensteuerrechts in allen Einkunftsarten
- Besteuerung von Personen
- Besteuerung von Unternehmen
- des Umsatzsteuerechts
- Vorsteuerabzug
- Einfuhr- und Ausfuhrumsatzsteuer und aller damit zusammenhängenden
grenzüberschreitenden Sachverhalte - der Schenkungs- und Erbschaftssteuer
- Freibeträge richtig ausnutzen
- Gestaltung von Schenkungs- und Erbverträgen
- Gewerbesteuer
- Köperschaftssteuer
- Rechtsformwahl, Rechtsformwechsel
- Unternehmensgründungen
- Unternehmenskäufen und -verkäufen
- sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Verknüpfungen
Wir entwerfen und/oder prüfen, die rechtliche und steuerliche Gestaltung von
- Verträgen
- von Gesellschaftsverträgen
- letztwilliger Verfügungen von Todes wegen (Testamente)
- lebzeitiger Schenkungen
Wir freuen uns Ihnen helfen zu dürfen!
Ihr Rechtsanwalt Weidner

