Verkehrsrecht Reinickendorf
Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Verkehrsrechts. Alle unsere Mitarbeiter sind bereits mehrere Jahre in dem jeweils bearbeiteten Gebiet tätig. Wir genießen die Empfehlung renomierter deutscher Versicherungen wie z.B. Allianz, DAS und ARAG sowie des Verbandes der unabhängigen Kfz.-Sachverständigen Berlin-Brandenburg. Rechtsanwalt Weidner wirkt darüber hinaus im Arbeitskreis Verkehrsrecht des deutschen Anwaltsvereins (Berliner Anwaltsverein) mit.
Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfall)
Leistung
Wir bieten Ihnen eine kompetente und schnelle Regulierung Ihrer Verkehrsunfallschäden.
Abwicklung
Bitte vereinbaren Sie nach einem Verkehrsunfall möglichst zeitnah mit unserem Sekretariat einen Termin zur Sprechstunde. Wir gewährleisten in der Regel einen Beratungstermin innerhalb von
2 Werktagen und eine anschließende Bearbeitung spätestens am darauf folgenden Werktag.
In den meisten Fällen erfolgen Beratungstermin und Bearbeitung sofort. Die gegnerische Versicherung erhält somit innerhalb von 24 Stunden, nach dem Sie bei uns waren, ihre Schadensmeldung.
Bitte suchen Sie uns auf, bevor Sie irgendeine andere ggf. kostenauslösende Maßnahme wie z.B. die Beauftragung eines Sachverständigen oder einer Werkstatt ergreifen.
Nur so können wir die Regulierung Ihres Verkehrsunfalls optimal gewährleisten.
Wenden Sie sich auf keinen Fall selbst direkt an die gegnerische Versicherung. Dies führt bei aller Freundlichkeit (mit der Ihnen eine Regulierung versprochen wird,) regelmäßig zu einer deutlichen
Verringerung der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche.
Exkurs
Führen Sie sich vor Augen, dass Sie sonst Ihrem Anspruchsgegner die Durchführung der Regulierung in die Hand geben.
Aufgabe der Bearbeiter ist es, die Regulierung Ihres Schadens auf das rechtlich maximal mögliche Maß (und leider auch mitunter darüber hinaus) zu reduzieren. Es stehen Ihnen dabei hochqualifizierte Mitarbeiter
(teilweise sogar Volljuristen) gegenüber, deren Beruf es ist, genau dies täglich zu tun.
Deshalb (begeben Sie sich auf Augenhöhe und) holen Sie sich rechtlichen Beistand und zwar von Anfang an und auch in ganz einfachen Fällen.
Dies empfehlen u.a. auch Verbraucherverbände und Fachgruppen sowie die Stiftung Warentest in Ihrer Ausgabe vom September 2009.
Die Ihnen zustehenden Ersatzpositionen werden von uns unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung eingefordert und nötigenfalls klageweise durchgesetzt.
Exkurs
Hierbei handelt es sich neben dem reinen Fahrzeugschaden oftmals um eine Vielzahl von Ersatzansprüchen, denen sich der Geschädigte häufig nicht einmal bewusst ist.
Nachfolgend haben wir eine nicht abschließende Auflistung möglicher Ersatzansprüche für Sie zusammengestellt:
- Fahrzeugschaden
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Merkantiler Minderwert
- Kreditkosten
- Regulierungskosten
- Rückstufungsschaden
- Wiederbeschaffungskosten
- Ummeldekosten
- Kosten der Heilbehandlung
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfeschaden
Wir achten hierbei sorgfältig darauf alle nur denkbaren Schadenspositionen zu prüfen und deren maximale Höhe für Sie zu erstreiten.
Seltenere Schadensersatzpositionen wie z.B. Haushalthilfeschaden sind häufig für den Verbraucher nicht geläufig und werden übersehen. Dies wird durch uns ausgeschlossen.
In Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen für die Begutachtung und Bewertung von Kfz-Unfallschäden sowie für Unfallrekonstruktion treten wir jeder unzulässigen Kürzung Ihrer Ansprüche mit juristischer
und technischer Fachkenntnis nachdrücklich entgegen.
Neben der Regulierung des Unfallschadens übernehmen wir auf Wunsch auch die komplette Abwicklung der Angelegenheit mit einer bestehenden Rechtsschutz-Versicherung.
Dies beinhaltet sowohl die Einholung der Deckungszusage als auch die komplette Kostenabwicklung soweit erforderlich. Sollten Unsicherheiten in der Haftungsfrage bestehen, sind Sie hierdurch abgesichert.
Grundsätzlich aber gilt, die Kosten unserer Beauftragung hat die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Regulierung zu übernehmen.
Auch dies setzen wir für Sie durch.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Einführung einen kurzen Überblick zur Verkehrsunfallregulierung gegeben zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen in einem Termin zur Sprechstunde gern auch persönlich zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Rechtsanwalt Weidner
Verkehrsstrafrecht u. Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen)
Hier liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit, die wir seit kurzem durch eine enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten auf verkehrspsychologischem (VPS Spandau) und verkehrstechnischem Gebiet (Sachverständigenbüro Dr. Spittel) auf ein noch höheres Niveau gebracht haben.
Wir übernehmen u.a. Ihre Vertretung/Verteidigung in den nachfolgend benannten Bereichen:
Verkehrsstrafsachen
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
- Fahrlässige Tötung § 222 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVersG)
Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen)
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstöße
- Fahrt unter Alkoholeinfluss
- Fahrt unter Drogeneinfluss
- Nutzung von Mobiltelefon
- Verstöße gegen die Verkehrszulassungsordnung
- Verursachung von Verkehrsunfällen
Aufgrund der Erfahrung aus der Bearbeitung Hunderter von Einzelfällen verfügen wir über ein hohes Spezialwissen, das wir für Sie nutzbar machen und bei der Bearbeitung Ihres Falles zur Anwendung bringen.
In verschiedenen Bereichen arbeiten wir darüber hinaus eng mit ausgewählten Spezialisten der jeweils berührten Randgebiete zusammen.
Beispiel
Eine durchgeführte polizeiliche Messung z.B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird durch uns umfassend unter allen in Frage kommenden juristischen aber auch technischen Kriterien auf Fehler überprüft,
die möglicherweise zu einem Beweisverwertungsverbot und deshalb zu einer Einstellung des gegen Sie geführten Verfahrens führen können. Hierzu zählen u.a. die nachfolgend benannten Punkte:
- Vollständigkeit und Plausibilität der Messunterlagen (Messprotokoll, gültiger Eichschein, Schulungsnachweise der aufnehmenden Polizeibeamten etc.)
- Messaufbau (Fotoauswertung) und diesbezügliche Angaben im Messprotokoll
- Plausibilität und Vollständigkeit der Dateneinblendungen auf dem Messfoto
- Lasermessung mit Fotoregistrierung, Fotoposition Pkw Betroffener grafischer Auswerterahmen im Messfoto, zu erwartende Fotoposition des Pkw bei fehlerfreier Messung, Zuordnung Pkw Betroffene zum Tatvorwurf
- Vorliegen gerätespezifischer Messfehler die bei dem verwendeten Gerät häufig auftreten und sich aus den Eigenarten der einzelnen Gerätetypen ergeben
- Abzug Toleranzfehler zugunsten Betroffenen
Sollten wir zu einzelnen Fragen Zweifel haben, übersenden wir (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) die Messunterlagen an ein speziell auf die Überprüfung polizeilicher Messmethoden ausgerichtetes Sachverständigenbüro. Die Kosten für die Einschaltung der Sachverständigen übernimmt dabei grundsätzlich eine bestehende Rechtsschutz-Versicherung. Sollten Sie über keinen Rechtsschutz verfügen, sprechen Sie uns auf die Kosten an. In der Regel finden sich Lösungen, die sich schon im mittleren Bußgeldbereich für Sie rechnen.
Bei vorgeworfenen Verstößen egal welcher Art gilt:
- Äußern Sie sich (insbesondere den aufnehmenden Polizeibeamten
gegenüber) nicht zur Sache. - Wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.
Im Weiteren übernehmen wir Ihre komplette Verteidigung vom Beginn der Ermittlung bis zum Abschluss des Verfahrens, so wie es für Sie am Besten ist.
Über den zur Last gelegten Vorfall können Sie in einer entspannten Gesprächsatmosphäre offen mit uns sprechen.
Als Ihre Verteidiger müssen wir für Sie belastende Umstände nicht vortragen. Ziel unserer Arbeit ist immer die Einstellung des gegen Sie geführten Verfahrens zu einem möglichst frühen Zeitpunkt
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn es vermeintlich schlecht für Sie aussieht. Bis wir nicht alle Mittel ausgeschöpft haben, ist noch nichts entschieden.
Wir freuen uns Ihnen helfen zu dürfen!
Ihr Rechtsanwalt Weidner
Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnis)
Hierzu zählt u.a. der gesamte Bereich des Fahrerlaubnisrechts. Oftmals ist Betroffenen nicht bewusst, dass bei entsprechenden verkehrsrechtlichen Verstößen neben Sanktionen durch die Gerichtsbarkeit noch weit einschneidendere
Maßnahmen durch die zuständige Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) drohen können.
So kann es z.B. sein, dass durch das zuständige Amtsgericht für eine Fahrt unter Drogeneinfluss lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, ungeachtet dessen aber durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.
Wir vertreten oder beraten Sie auf Wunsch zu allen Fragen rund um den Erhalt oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Wir begleiten Sie durch das komplette Verwaltungsverfahren und vertreten Sie nötigenfalls auch vor Gericht.
Im jeweiligen Stadium versuchen wir schon frühzeitig eine Entziehung zu verhindern oder Ihnen zu einer schnellstmöglichen Rückerlangung zu verhelfen.
Hierzu werden sowohl unsere Erfahrungen und Kenntnisse auf rechtlichem Gebiet als auch die des internen Verwaltungsablaufes nutzbar gemacht. Bei Bedarf arbeiten wir darüber hinaus mit anerkannten Experten auf dem Gebiet der
Verkehrspsychologie (Verkehrspsychologisches Institut Spandau) zusammen. Alle denkbaren und geeigneten Maßnahmen werden mit Ihnen durchgesprochen und mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur schnellstmöglichen und
kostengünstigsten Erhaltung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis erarbeitet.
Wir freuen uns Ihnen helfen zu dürfen!
Ihr Rechtsanwalt Weidner

