Neues EU-Erbrecht

Die seit August 2015 wirksamen EU-Regeln zum Erbschaftssteuerrecht räumen Erblassern zwar noch eine gewisse Frist ein, mittelfristig sind aber insbesondere die Regeln zum letzten Aufenthaltsort eines Erblassers bindend. Spätestens in drei Jahren soll es auch geltendes deutsches Recht sein, dass im Falle des Ablebens eines Erblassers im Ausland die Erbschaftsregeln des Landes angewendet werden, in dem er seinen letzten „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ hatte.

Zahlreiche im Ausland lebende Deutsche sind in diesen Tagen von ihren Botschaften auf die Neuerungen zum 17. August 2015 hingewiesen worden. Die Aussage ist klar: Wer als Erblasser z.B. in Polen lebt, hier gemeldet ist oder zumindest seinen Lebensmittelpunkt hat, für den gilt polnisches Erbschaftsrecht, es sei denn er hat im Testament eindeutige Regelungen getroffen. Die EU-Kommission will damit eine Harmonisierung im Erbrecht anstoßen und langfristig ein einheitliches europäisches Erbrecht schaffen.

Die Frage, welches Erbrecht besser zum Erblasser passt, muss dieser rechtzeitig entscheiden und dabei idealerweise Experten für internationales Erbschaftssteuerrecht zu Rate ziehen. Soll beispielsweise das Erbe eines in Polen lebenden Erblassers in Deutschland abgewickelt werden, so muss zu Lebzeiten eine dazu befähigte und legitimierte Person bestimmt und wirksam bevollmächtigt werden. Diese kann dann im Sinne aller Beteiligten Auslandskonten auflösen oder Auslandsimmobilien verkaufen. Wichtig dabei: Die Erbschaftssteuer fließt dem Land zu, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte, bzw in dem sich die Vermögenswerte befinden.

Rechtsanwalt Dr. Sennholz: „Die Versteuerung des Erbes muss dann mit den zuständigen Auslandsbehörden geregelt werden. Hier bleibt der deutsche Fiskus erst einmal außen vor.“ Daher empfiehlt sich vor der Festlegung einer bindenden testamentarischen Regelung eine Prüfung der vor Ort gültigen Versteuerungsrichtlinien.

Rechtsanwalt Dr. Sennholz steht Ihnen gerne für eine Erstberatung zur Verfügung.