Kündigung

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber. Die ordentliche Kündigung ist hierbei die gängigste Art, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft beendet werden soll. Bei allen Kündigungsarten gilt in der Regel das gleiche: Für ihre Wirksamkeit muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitgeteilt werden und innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Erteilung einer Abmahnung erfolgen. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen mehreren Kündigungsarten:

  • Ordentlich/fristgerecht
  • Außerordentlich/fristlos
  • Änderungskündigung

Was ist das Kündigungsschutzgesetz?

Der Schwerpunkt unserer Anwälte in Berlin-Reinickendorf liegt auf der Aufhebung des Arbeitsvertrages nach dem Kündigungsschutzgesetz (KschG). Das Kündigungsschutzgesetz ist ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, das die im Arbeitsrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit zugunsten des Arbeitnehmers einschränkt und für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen besondere Voraussetzungen verlangt (Kündigungsschutz). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann innerhalb von drei Wochen gegen die Entlassung eine sogenannte Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht durch den Anwalt vorgebracht werden. Oftmals unterbreitet das Gericht einen Vergleichsvorschlag, bei dem eine Abfindung vereinbart werden kann. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit auf einen Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Sprechen Sie uns gerne darauf an – unsere Rechtsanwälte in Berlin-Reinickendorf vertreten Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage und machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend.

Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?

Den Kündigungsschutz können Arbeitnehmer nicht immer in Anspruch nehmen. Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung bei Betrieben mit mehr als zehn Angestellten und Arbeitsverhältnissen, die länger als sechs Monate bestanden haben. Eine weitere Möglichkeit, in der das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist: Der Betroffene ist bereits vor dem 31.12.2003 beschäftigt gewesen und mit ihm seitdem und ununterbrochen mindestens fünf weitere Beschäftigte bis zum Kündigungszeitpunkt. Gründe nach dem Kündigungsschutzgesetz:

  • Betriebsbedingt
  • Verhaltensbedingt
  • Personenbedingt

Wir vertreten Sie bei allen Kündigungsarten – vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns!

Telefon: 030 – 496 30 61

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht haben wir uns auf die betriebsbedingte Kündigung spezialisiert

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei in Berlin-Reinickendorf liegt bei dem betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes. Voraussetzungen der betriebsbedingten Entlassung sind betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Das können zum Beispiel sein:

  • Rationalisierungen
  • Produktionseinschränkungen
  • Betriebsstilllegung
  • Umsatzrückgang
  • Auftragsrückgang
  • Absatzschwierigkeiten

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss im Interesse des Betriebes dringend erforderlich sein. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn weniger einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel der Abbau von Überstunden oder Kurzarbeit, für den Betrieb tragbar sind. Es darf nicht die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung im Betrieb bestehen. Darüber hinaus müssen bei der Auswahl des zu kündigenden Angestellten gewisse soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Bei der Sozialauswahl müssen folgende Kriterien beachtet werden:

  • Lebensalter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Schwerbehinderung/allgemeiner Gesundheitszustand
  • Unterhaltsverpflichtungen

Wir prüfen die Kündigung auf ihre Rechtswirksamkeit

Der Nachweis der Voraussetzungen einer betriebsbedingten Entlassung und der Durchführung einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl erfordert eine genaueste Prüfung der betrieblichen Umstände und der sozialen Situation des Arbeitnehmers. Aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit einer entsprechenden Prüfung sowie Auswahl ergeben sich zahlreiche Fehlerquellen für den Arbeitgeber, die die Kündigung unwirksam machen können. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bergemann & Weidner in Berlin-Reinickendorf sind darauf spezialisiert, derartige Fehler aufzuspüren und sowohl in außergerichtlicher als auch gerichtlicher Vertretung für Sie geltend zu machen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns!