Insolvenzanfechtung Reinickendorf
Die Insolvenzanfechtung ist eines der spezialisiertesten Rechtsgebiete im Rahmen des allgemeinen Insolvenzrechts, deren Ziel es ist, die Insolvenzmasse durch Rückforderung erhaltener Sicherungen oder Befriedigungen im Interesse der Gläubigergemeinschaft zu mehren.
Die Insolvenzanfechtung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Oft werden Insolvenzverfahren nur aufgrund möglicher Anfechtungsansprüche eröffnet. Grund dafür ist vor allem, dass Unternehmen mit Insolvenzantragstellung derart „ausgeblutet“ sind, dass das noch verbliebene Anlagevermögen und dessen Liquidationswert nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Insoweit werden oft Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern geltend gemacht, die nicht allen Kriterien der Beweis- und Darlegungslast entsprechen, mithin eine gerichtliche Durchsetzung oft scheitert.
Hier sind die Ansprüche intensiv zu prüfen, insbesondere, ob der jeweilige Insolvenzverwalter die ihm zumutbaren und vor Erhebung der Anfechtungsklage notwendigen Nachweise erbracht hat. Die meisten Ansprüche scheitern bereits daran. Eingehende Kenntnisse über bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen bleibt oft nur öffentlichen Krankenkassen oder Institutionen, wie dem Finanzamt, vorbehalten, deren Tagesgeschäft in der Abwehr dieser Ansprüche besteht.
Wir dürfen Ihnen durch die tägliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik versichern, uns auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung auf dem aktuellsten Stand der Rechtssprechung zu sehen und Sie umfassend und in den meisten Fällen auch mit dem von Ihnen gewünschten Ziel beraten und vertreten zu können.
Sollten Sie im Rahmen der Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO mit Rückforderungen, Aufgabe von Sicherungen oder Rechten Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne kompetent beratend und nötigenfalls auch vertretungsweise zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat.