Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Weidner

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt und im deutschen Strafrecht angesiedelt. Es dient der Kontrolle von Substanzen, die aufgrund von Rechtsvorschriften als Betäubungsmittel bzw. im allgemeinen Sprachgebrauch als „Drogen“ bezeichnet werden. Dazu gehören auch vermeintliche „Legal-Highs“. Wenn Sie mit Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelstrafrecht konfrontiert werden, dann empfiehlt es sich, umgehend spezialisierte Anwälte für Strafrecht in Berlin zu kontaktieren. Denn jedes strafrechtliche Verfahren erfordert schnelles Handeln, um die Weichen für einen positiven Verfahrensverlauf zu stellen. Unsere Kanzlei Bergemann & Weidner Rechtsanwälte in Berlin-Reinickendorf steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

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Telefon: 030 – 496 30 61

Was genau wird im Betäubungsmittelstrafrecht geahndet?

Betroffene müssen im Betäubungsmittelstrafrecht mit hohen Strafmaßnahmen rechnen. Freiheitsstrafen unter fünf Jahren sind an der Tagesordnung für denjenigen, der Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt oder sie ein- bzw. ausführt. Im Zuge einer polizeilichen Durchsuchung sollten Betroffene unbedingt von ihrem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen. Hier besteht oft die Gefahr, dass mehr eingestanden wird, als Gegenstand des Verfahrens ist und dadurch die Strafe höher ausfällt.

In den §§ 29 ff BtmG ist geregelt, welche Handlungen als Strafe geahndet werden. Dabei geht es insbesondere um:

  • Anbau
  • Herstellung
  • Handeltreiben
  • Einfuhr
  • Ausfuhr
  • Veräußerung
  • Abgabe
  • Inverkehrbringen
  • Erwerb
  • Besitz

Die Höhe des Strafmaßes ist zum einen abhängig von Art, Menge und Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels. Zum anderen ist die jeweilige Begehungsform entscheidend.

Therapie statt Strafe

Bei den Gerichten setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass die Ursache des Drogenkonsums oftmals eine Krankheit ist. Hat der Beschuldigte eine Straftat aus Betäubungsmittelabhängigkeit begangen, kann der Betroffene eine Therapie machen und die Strafe ganz oder zumindest aber teilweise zurückzustellen. Die Therapiezeit wird auf die Strafe angerechnet, der Rest kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Rechtsanwalt im Bereich Drogenstrafrecht beraten wir Mandanten hinsichtlich den Möglichkeiten der Strafmilderung.

Die Aufgaben des Strafverteidigers in Berlin und deutschlandweit

Als Strafverteidiger sind entsprechende Fachkenntnisse gefordert, vor allem im sensiblen Bereich des Betäubungsmittelgesetzes. Neben den rechtlichen Besonderheiten muss er auch die tatsächlichen Sachverhalte erkennen. Hier stellen sich die Fragen: Welche Drogen können in welcher Menge eine verschärfte Mindeststrafe nach sich ziehen? Welche chemische Substanz ist der strafrechtlich relevante Wirkstoff? Wurde die chemische Analyse der Drogen korrekt vorgenommen?

Auch Fragen der Schuldfähigkeit sind im Drogenstrafrecht häufig zu klären. Insbesondere dann, wenn der Beschuldigte selber Drogen konsumiert hat, während er die strafbare Handlung ausgeführte. Oder wenn er zum fraglichen Zeitpunkt unter Entzugserscheinungen litt. Hier setzen wir an und gehen in unserer Kanzlei in Berlin alle wirksamen sowie effektiven Verteidigungsstrategien durch.

Füre Ihre Verteidigung sind wir gerne da!

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Leistungen der Kanzlei in Berlin-Reinickendorf

Das Leistungsportfolio der Rechtsanwaltskanzlei Bergemann & Weidner in Berlin-Reinickendorf reicht vom Arbeitsrecht, Erbrecht über Familienrecht und Strafrecht bis hin zum Verkehrs– sowie Steuerrecht. Mit viel Einsatzbereitschaft kümmern wir uns um Ihre rechtlichen Angelegenheiten und betreuen Sie individuell und bei hoher Flexibilität. Dafür verfügen wir nicht nur über ein gut ausgebildetes Team, sondern auch über eine hervorragende Vernetzung diverser Partnerschaften. Seien Sie mit uns auf der sicheren Seite – in den Stadtteilen Berlin-Charlottenburg, Friedrichshain, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Kreuzberg, Köpenick, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Neukölln, Pankow, Prenzlauer Berg, Reinickendorf, Schöneberg, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Tiergarten, Treptow, Wedding, Weißensee, Wilmersdorf und Zehlendorf sind wir Ihr starker Partner.

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