Verkehrsstrafrecht u. Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen)

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Weidner

Hier liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit, die wir seit kurzem durch eine enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten auf verkehrspsychologischem (VPS Spandau) und verkehrstechnischem Gebiet (Sachverständigenbüro Dr. Spittel) auf ein noch höheres Niveau gebracht haben.

Wir übernehmen u.a. Ihre Vertretung/Verteidigung in den nachfolgend benannten Bereichen:

Verkehrsstrafsachen

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
  • Fahrlässige Tötung § 222 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVersG)

Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen)

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrt unter Alkoholeinfluss
  • Fahrt unter Drogeneinfluss
  • Nutzung von Mobiltelefon
  • Verstöße gegen die
  • Verkehrszulassungsordnung
  • Verursachung von Verkehrsunfällen
verkehrsstrafrecht

Aufgrund der Erfahrung aus der Bearbeitung Hunderter von Einzelfällen verfügen wir über ein hohes Spezialwissen, das wir für Sie nutzbar machen und bei der Bearbeitung Ihres Falles zur Anwendung bringen.
In verschiedenen Bereichen arbeiten wir darüber hinaus eng mit ausgewählten Spezialisten der jeweils berührten Randgebiete zusammen.

Beispiel
Eine durchgeführte polizeiliche Messung z.B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird durch uns umfassend unter allen in Frage kommenden juristischen aber auch technischen Kriterien auf Fehler überprüft, die möglicherweise zu einem Beweisverwertungsverbot und deshalb zu einer Einstellung des gegen Sie geführten Verfahrens führen können. Hierzu zählen u.a. die nachfolgend benannten Punkte:

  • Vollständigkeit und Plausibilität der Messunterlagen (Messprotokoll, gültiger Eichschein, Schulungsnachweise der aufnehmenden Polizeibeamten etc.)
  • Messaufbau (Fotoauswertung) und diesbezügliche Angaben im Messprotokoll
  • Plausibilität und Vollständigkeit der Dateneinblendungen auf dem Messfoto
  • Lasermessung mit Fotoregistrierung, Fotoposition Pkw Betroffener grafischer Auswerterahmen im Messfoto, zu erwartende Fotoposition des Pkw bei fehlerfreier Messung, Zuordnung Pkw Betroffene zum Tatvorwurf
  • Vorliegen gerätespezifischer Messfehler die bei dem verwendeten Gerät häufig auftreten und sich aus den Eigenarten der einzelnen Gerätetypen ergeben
  • Abzug Toleranzfehler zugunsten Betroffenen

Sollten wir zu einzelnen Fragen Zweifel haben, übersenden wir (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) die Messunterlagen an ein speziell auf die Überprüfung polizeilicher Messmethoden ausgerichtetes Sachverständigenbüro. Die Kosten für die Einschaltung der Sachverständigen übernimmt dabei grundsätzlich eine bestehende Rechtsschutz-Versicherung. Sollten Sie über keinen Rechtsschutz verfügen, sprechen Sie uns auf die Kosten an. In der Regel finden sich Lösungen, die sich schon im mittleren Bußgeldbereich für Sie rechnen.

Bei vorgeworfenen Verstößen egal welcher Art gilt:

  1. Äußern Sie sich (insbesondere den aufnehmenden Polizeibeamten
    gegenüber) nicht zur Sache.
  2. Wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.

Im Weiteren übernehmen wir Ihre komplette Verteidigung vom Beginn der Ermittlung bis zum Abschluss des Verfahrens, so wie es für Sie am Besten ist.

Über den zur Last gelegten Vorfall können Sie in einer entspannten Gesprächsatmosphäre offen mit uns sprechen.
Als Ihre Verteidiger müssen wir für Sie belastende Umstände nicht vortragen. Ziel unserer Arbeit ist immer die Einstellung des gegen Sie geführten Verfahrens zu einem möglichst frühen Zeitpunkt
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn es vermeintlich schlecht für Sie aussieht. Bis wir nicht alle Mittel ausgeschöpft haben, ist noch nichts entschieden.