Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnis)

Hierzu zählt u.a. der gesamte Bereich des Fahrerlaubnisrechts. Oftmals ist Betroffenen nicht bewusst, dass bei entsprechenden verkehrsrechtlichen Verstößen neben Sanktionen durch die Gerichtsbarkeit noch weit einschneidendere Maßnahmen durch die zuständige Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) drohen können.

So kann es z.B. sein, dass durch das zuständige Amtsgericht für eine Fahrt unter Drogeneinfluss lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, ungeachtet dessen aber durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.
Wir vertreten oder beraten Sie auf Wunsch zu allen Fragen rund um den Erhalt oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Wir begleiten Sie durch das komplette Verwaltungsverfahren und vertreten Sie nötigenfalls auch vor Gericht.

Im jeweiligen Stadium versuchen wir schon frühzeitig eine Entziehung zu verhindern oder Ihnen zu einer schnellstmöglichen Rückerlangung zu verhelfen.
Hierzu werden sowohl unsere Erfahrungen und Kenntnisse auf rechtlichem Gebiet als auch die des internen Verwaltungsablaufes nutzbar gemacht. Bei Bedarf arbeiten wir darüber hinaus mit anerkannten Experten auf dem Gebiet der Verkehrspsychologie (Verkehrspsychologisches Institut Spandau) zusammen. Alle denkbaren und geeigneten Maßnahmen werden mit Ihnen durchgesprochen und mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur schnellstmöglichen und kostengünstigsten Erhaltung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis erarbeitet.

verkehrsverwaltungsrecht