Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfall)
Leistung
Wir bieten Ihnen eine kompetente und schnelle Regulierung Ihrer Verkehrsunfallschäden.
Abwicklung
Bitte vereinbaren Sie nach einem Verkehrsunfall möglichst zeitnah mit unserem Sekretariat einen Termin zur Sprechstunde. Wir gewährleisten in der Regel einen Beratungstermin innerhalb von 2 Werktagen und eine anschließende Bearbeitung spätestens am darauf folgenden Werktag.
In den meisten Fällen erfolgen Beratungstermin und Bearbeitung sofort. Die gegnerische Versicherung erhält somit innerhalb von 24 Stunden, nach dem Sie bei uns waren, ihre Schadensmeldung.
Bitte suchen Sie uns auf, bevor Sie irgendeine andere ggf. kostenauslösende Maßnahme wie z.B. die Beauftragung eines Sachverständigen oder einer Werkstatt ergreifen.
Nur so können wir die Regulierung Ihres Verkehrsunfalls optimal gewährleisten.
Wenden Sie sich auf keinen Fall selbst direkt an die gegnerische Versicherung. Dies führt bei aller Freundlichkeit (mit der Ihnen eine Regulierung versprochen wird,) regelmäßig zu einer deutlichen Verringerung der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche.
Exkurs
Führen Sie sich vor Augen, dass Sie sonst Ihrem Anspruchsgegner die Durchführung der Regulierung in die Hand geben.
Aufgabe der Bearbeiter ist es, die Regulierung Ihres Schadens auf das rechtlich maximal mögliche Maß (und leider auch mitunter darüber hinaus) zu reduzieren. Es stehen Ihnen dabei hochqualifizierte Mitarbeiter (teilweise sogar Volljuristen) gegenüber, deren Beruf es ist, genau dies täglich zu tun.
Deshalb (begeben Sie sich auf Augenhöhe und) holen Sie sich rechtlichen Beistand und zwar von Anfang an und auch in ganz einfachen Fällen.
Dies empfehlen u.a. auch Verbraucherverbände und Fachgruppen sowie die Stiftung Warentest in Ihrer Ausgabe vom September 2009.
Die Ihnen zustehenden Ersatzpositionen werden von uns unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung eingefordert und nötigenfalls klageweise durchgesetzt.
Exkurs
Hierbei handelt es sich neben dem reinen Fahrzeugschaden oftmals um eine Vielzahl von Ersatzansprüchen, denen sich der Geschädigte häufig nicht einmal bewusst ist.
Nachfolgend haben wir eine nicht abschließende Auflistung möglicher Ersatzansprüche für Sie zusammengestellt:
- Fahrzeugschaden
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Merkantiler Minderwert
- Kreditkosten
- Regulierungskosten
- Rückstufungsschaden
- Wiederbeschaffungskosten
- Ummeldekosten
- Kosten der Heilbehandlung
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfeschaden
Wir achten hierbei sorgfältig darauf alle nur denkbaren Schadenspositionen zu prüfen und deren maximale Höhe für Sie zu erstreiten.
Seltenere Schadensersatzpositionen wie z.B. Haushalthilfeschaden sind häufig für den Verbraucher nicht geläufig und werden übersehen. Dies wird durch uns ausgeschlossen.
In Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen für die Begutachtung und Bewertung von Kfz-Unfallschäden sowie für Unfallrekonstruktion treten wir jeder unzulässigen Kürzung Ihrer Ansprüche mit juristischer und technischer Fachkenntnis nachdrücklich entgegen.
Neben der Regulierung des Unfallschadens übernehmen wir auf Wunsch auch die komplette Abwicklung der Angelegenheit mit einer bestehenden Rechtsschutz-Versicherung.
Dies beinhaltet sowohl die Einholung der Deckungszusage als auch die komplette Kostenabwicklung soweit erforderlich. Sollten Unsicherheiten in der Haftungsfrage bestehen, sind Sie hierdurch abgesichert.
Grundsätzlich aber gilt, die Kosten unserer Beauftragung hat die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Regulierung zu übernehmen.
Auch dies setzen wir für Sie durch.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Einführung einen kurzen Überblick zur Verkehrsunfallregulierung gegeben zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen in einem Termin zur Sprechstunde gern auch persönlich zur Verfügung.