Strafverteidiger

Die Kanzlei Bergemann & Weidner bietet Ihnen lösungsorientierte, fachkundige Strafverteidigung für sämtliche in Deutschland verfolgbare Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Wir ergreifen jede nur denkbare, auch unkonventionelle, legale Möglichkeit um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im bestmöglichen Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft, anderen Behörden und Gerichten zum Vorteil unserer Mandanten.

Absolute Diskretion sowie der Verzicht auf jede Form persönlicher Verurteilung der Verhaltsweisen unserer Mandanten sind uns oberstes Gebot.

Bei unserer Arbeit versuchen wir weder Sie, noch das Gericht oder die Medien zu beeindrucken und uns selbst darzustellen.

Wir kennen nur ein Ziel und das ist Ihres!

„Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!“

Quelle: Johannes 8, 7

Rechtsanwalt Weidner:

„Im Laufe von 18 Jahren Strafverteidigung durfte ich viel über Menschen erfahren. Etwas wurde mir dabei immer klarer, fast nichts ist nach tieferer Betrachtung so, wie es auf den ersten Blick scheint. In Bezug auf meine Mandanten mußte ich feststellen, dass einige, die ich wegen z.T. erheblicher Straftaten verteidigt habe, zu den besten und respektabelsten Menschen gehören, die ich je kennengelernt habe.

Die Geschichten und Erlebnisse meiner Mandanten sind so vielfältig wie das Leben. Nichts geschieht ohne einen Zusammenhang. Der ist oftmals komplex und in der Mitte steht ein Mensch – mein Mandant. Ein Mensch mit Hoffnungen, Sehnsüchten, Gefühlen, aber auch mit Schwächen, Irrungen und Fehlern. Oftmals ist der vermeintliche Täter auch zugleich selbst Opfer eines vorausgegangenen Geschehens.

Manchmal werde ich gefragt, ob ich Mandate ablehne, weil mich eine Tat so anwidert, dass mir eine Verteidigung unmöglich erscheint. Bisher kann ich nur antworten, „Nein, ein solcher Fall ist mir noch nicht begegnet.“ Ich frage mich sogar, ob es diesen Fall überhaupt gibt und geben sollte.“

„Möglicherweise sieht die Gesellschaft eine Notwendigkeit ein bestimmtes Verhalten zu ahnden und eines ihrer Mitglieder zu bestrafen.

Aber das ist nicht meine Aufgabe. Im Gegenteil, es wäre geradezu anmaßend, wenn ich dies für mich in Anspruch nehmen würde, sei es auch nur verbal oder gedanklich. Leider geschieht eine solche Vorverurteilung manchmal in den Köpfen der Menschen und der Öffentlichkeit, nicht selten angeheizt durch Manipulationen in den Medien.

Für diese Aufgabe hat die Gesellschaft aber das Gericht eingesetzt. Hierfür ausgebildete und berufene Richter/innen entscheiden nach einem rechtsstaatlichen Prozeß mit rechtstaatlichen Regeln unter sorgfältiger Beachtung von Anhörung und Beweisaufnahme sowie den Plädoyes der Anklage und der Verteidigung. Erst mit der Entscheidung des Gerichts kann ein Angeklagter zum Verurteilten werden. Keine Sekunde vorher und durch niemanden sonst.

Wie oft haben wir dementgegen schon erlebt, dass der Vorwurf einer Tat allein in der Öffentlichkeit dazu führt, dass ein allgemeiner Aufschrei erfolgt, verbunden mit der unausgesprochenen Forderung „Hängt ihn an den höchsten Baum!“(plakativ überspitzt). Je gravierender oder sensibler der Deliktsbereich (z.B. Sexualstraftaten) desto weniger wird der Vorwurf noch hinterfragt. Eine Bestrafung des mutmaßlichen Täters wird bereits verlangt, bevor der Betroffene überhaupt verurteilt ist.

Regelmäßig vergessen wird dabei, dass der Staat mit seinem Machtinstrument „Strafe“ nicht nur die wirklichen Täter bedroht, sondern per se jedes Mitglied seiner Gesellschaft. Denn vorwerfen kann erstmal jeder jedem alles. Um aber die so bedrohten Bürger eines Staates vor ungerechtfertigter Bestrafung zu schützen gibt es ein rechtsstaatliches Verfahren. Dieses Verfahren hat das Ziel die wirklichen Täter von jenen die zu Unrecht verdächtigt werden zu unterscheiden und den wirklichen Tätern eine nach Tat und Schuld angemessene Strafe zukommen zu lassen. Erst die Einhaltung eines solchen Verfahrens, das dem angeklagten Bürger auch Rechte zu seiner Verteidigung zugegesteht kann dies gewährleisten. Wie aber soll ein rechtsunkundiger Bürger seine Rechte wahrnehmen wenn er sie nicht anzuwenden weiß, ja vielleicht nicht einmal kennt? Hier kommt der Rechtsanwalt als Verteidiger ins Spiel. Erst durch ihn bekommt das ganze System einen Sinn und kann seine Wirkung entfalten.

Durch den Rechtsanwalt als Verteidiger wird ein rechtsstaatliches Verfahren erst möglich. Inzwischen sollte auch klar geworden sein, dass der Anspruch auf eine rechtsstaatliche Verteidigung nicht bei Delikten enden kann, die dem Unbedarften als moralisch weniger verwerflich erscheinen. Im Gegenteil, je schwerer der Vorwurf desto dringender ist der Bedarf an einer rechtskundigen Verteidigung. Wie moralisch wäre es unter diesem Gesichtspunkt, wenn ein Rechtsanwalt als Verteidiger und Organ der Rechtspflege seine ureigenste Aufgabe ablehnt, weil er selbst eine Vorverurteilung vornimmt und für sich entscheidet, dass ein Bürger, dem ein bestimmtes Delikt vorgeworfen wird, keine Verteidigung verdient?“

justitia