Arbeitslosengeld und Sperrzeit vermeiden

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert unter bestimmten Voraussetzungen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Während einer Sperrzeit wird regelmäßig kein Arbeitslosengeld gezahlt. Zusätzlich kann sich die Dauer des gesamten Leistungsanspruchs verkürzen.

Ob eine Sperrzeit tatsächlich eintritt, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sie denken über eine Eigenkündigung nach oder haben einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Viele Arbeitnehmer konzentrieren sich zunächst auf die Frage einer möglichen Abfindung. Mindestens genauso wichtig sind jedoch die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Fehler in diesem Bereich können schnell mehrere tausend Euro kosten.

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Seit über 25 Jahren berät die Kanzlei Bergemann & Weidner Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, dem Norden Berlins und dem gesamten Berliner Raum in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen. Seit 2001 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Marcus Weidner als Inhaber geführt. Die Anwälte der Kanzlei haben in dieser Zeit weit über 5.000 Mandate betreut. Das Arbeitsrecht gehört dabei seit vielen Jahren zu den zentralen Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei.

Rechtsanwalt Weidner im Porträt, lächelnd, aufrecht stehend

Schnellüberblick

  • Häufigste Ursache für Sperrzeiten: Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag.
  • Regelsperrzeit: Zwölf Wochen.
  • Zusätzliche Folge:
    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verkürzen.
  • Prüfung sinnvoll? Vor jeder Eigenkündigung und vor jedem Aufhebungsvertrag.

Was ist eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld zahlt.

Die häufigste Sperrzeit beträgt zwölf Wochen. Während dieser Zeit müssen Betroffene ihren Lebensunterhalt grundsätzlich anderweitig finanzieren.

Zusätzlich wird nicht nur die Auszahlung des Arbeitslosengeldes unterbrochen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich ebenfalls verkürzen. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit reduziert sich die Anspruchsdauer regelmäßig um mindestens ein Viertel.

Gerade dieser zweite Effekt wird von vielen Arbeitnehmern übersehen.

Wie lange dauert eine Sperrzeit?

Die Dauer hängt vom jeweiligen Grund ab.
Typische Beispiele sind:

  • zwölf Wochen bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund
  • sechs oder drei Wochen in bestimmten Ausnahmefällen
  • eine Woche bei Meldeversäumnissen

Ob eine Verkürzung möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wann droht eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit kommt insbesondere in folgenden Situationen in Betracht:

  • Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
  • Abschluss eines Aufhebungsvertrags
  • Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung
  • verspätete Arbeitssuchendmeldung
  • Verletzung von Mitwirkungspflichten gegenüber der Agentur für Arbeit

Nicht jede dieser Situationen führt automatisch zu einer Sperrzeit. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Wann droht keine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit wird grundsätzlich nicht verhängt, wenn ein wichtiger Grund für das Verhalten vorlag.

Solche wichtigen Gründe können beispielsweise sein:

  • gesundheitliche Gründe
  • erhebliche und dauerhafte Arbeitsüberlastung
  • ⁠erhebliche Lohnrückstände
  • unzumutbare Arbeitsbedingungen
  • Zusammenzug mit Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner

Wichtige Gründe sollten möglichst sorgfältig dokumentiert werden. Gerade bei gesundheitlichen Gründen sind ärztliche Bescheinigungen häufig von erheblicher Bedeutung.

Droht automatisch eine Sperrzeit bei einem Aufhebungsvertrag?

Nein.

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass jeder Aufhebungsvertrag zwangsläufig zu einer Sperrzeit führt. Das ist nicht richtig.

Eine Sperrzeit lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen vermeiden. Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitgeber ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hätte und der Aufhebungsvertrag diese Kündigung lediglich vorwegnimmt.

In solchen Fällen kommt es entscheidend auf die konkrete Gestaltung des Aufhebungsvertrags und die Dokumentation der Hintergründe an.

Gerade deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift geprüft werden.

Mehr zum Thema Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? erfahren Sie hier.

Arbeitssuchend melden – wann?

Viele Nachteile entstehen nicht durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst, sondern durch versäumte Meldefristen.

Wer erfährt, dass sein Arbeitsverhältnis endet, sollte sich grundsätzlich frühzeitig arbeitssuchend melden.

Wird die Beendigung mehr als drei Monate vorher bekannt, sollte die Meldung grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen. Liegen zwischen Kenntnis und Beendigung weniger als drei Monate, ist eine unverzügliche Meldung besonders wichtig.

Versäumte Meldungen können selbst dann Nachteile verursachen, wenn ansonsten keine Sperrzeit drohen würde.

Welche Folgen hat eine Sperrzeit?

Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden häufig unterschätzt. Mögliche Folgen sind:

  • vorübergehend kein Arbeitslosengeld
  • ⁠finanzielle Belastungen während der Sperrzeit
  • ⁠Verkürzung des Leistungsanspruchs
  • zusätzlicher Druck bei der Arbeitsplatzsuche

Je höher das bisherige Einkommen war, desto größer können die finanziellen Auswirkungen sein.

Krankenversicherung während der Sperrzeit

Viele Arbeitnehmer befürchten, während einer Sperrzeit auch ihren Krankenversicherungsschutz zu verlieren.

Das ist in dieser Form regelmäßig nicht der Fall.

Der Krankenversicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen. Dennoch können je nach persönlicher Situation unterschiedliche Regelungen gelten, sodass die konkrete Absicherung im Einzelfall geprüft werden sollte.

  • vorübergehend kein Arbeitslosengeld
  • ⁠finanzielle Belastungen während der Sperrzeit
  • ⁠Verkürzung des Leistungsanspruchs
  • zusätzlicher Druck bei der Arbeitsplatzsuche

Je höher das bisherige Einkommen war, desto größer können die finanziellen Auswirkungen sein.

Die häufigsten Fehler vor dem Bezug von Arbeitslosengeld

In der Praxis treten immer wieder dieselben Probleme auf:

  • Aufhebungsvertrag ungeprüft unterschreiben
  • ⁠Eigenkündigung ohne vorherige Beratung
  • ⁠verspätete Arbeitssuchendmeldung
  • Abfindung und Sperrzeit verwechseln
  • wichtige Fristen der Agentur für Arbeit übersehen

Viele dieser Fehler lassen sich durch rechtzeitige Planung vermeiden.

Die beste Entscheidung ist nicht immer die schnellste Unterschrift

Viele Arbeitnehmer möchten eine belastende Situation möglichst schnell beenden.

Das ist verständlich. Die wirtschaftlichen Folgen zeigen sich jedoch häufig erst später.

Deshalb sollte nicht nur die Höhe einer möglichen Abfindung betrachtet werden. Ebenso wichtig sind die Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Bewerbungsphase und finanzielle Planung.

Eine schnelle Unterschrift kann sinnvoll sein. Sie kann aber auch erhebliche Nachteile verursachen, wenn die Folgen nicht ausreichend geprüft wurden.

Wann kann eine Eigenkündigung trotzdem sinnvoll sein?

Nicht jede Eigenkündigung ist automatisch problematisch.

Sie kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn

  • bereits ein neuer Arbeitsplatz sicher feststeht,
  • gesundheitliche Gründe vorliegen,
  • unzumutbare Arbeitsbedingungen bestehen,
  • andere gewichtige persönliche Gründe gegeben sind.

Auch in diesen Situationen empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der sozialrechtlichen Folgen.

Wichtiger Hinweis

Wer über eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag nachdenkt, sollte die sozialrechtlichen Folgen möglichst vor der Unterschrift prüfen lassen.

Eine spätere Korrektur ist oft deutlich schwieriger als eine vorherige Gestaltung.

Irrtum: „Wenn ich eine Abfindung bekomme, spielt die Sperrzeit keine Rolle.“

Das stimmt nicht.

Abfindung und Sperrzeit sind unterschiedliche Themen. Eine hohe Abfindung verhindert nicht automatisch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb sollten beide Fragen getrennt geprüft werden.

Viele Arbeitnehmer beschäftigen sich gleichzeitig mit den Themen Abfindung und Arbeitslosengeld.

Mehr zum Thema Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen? erfahren Sie hier.

FAQ

Wie lange dauert eine Sperrzeit?

Die Regelsperrzeit beträgt zwölf Wochen. In bestimmten Fällen kommen auch kürzere Sperrzeiten von sechs oder drei Wochen in Betracht.

Muss ich mich arbeitssuchend melden?

Ja. Die Meldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, sobald die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht.

Droht bei jedem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?

Nein. Die Folgen hängen von der konkreten Gestaltung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Kann ich trotz Sperrzeit krankenversichert bleiben?

Ja. Der Krankenversicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen. Die Einzelheiten hängen jedoch von der persönlichen Situation ab.

Was passiert bei einer Eigenkündigung?

Eine Eigenkündigung kann zu einer Sperrzeit führen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt von den Gründen und den Umständen der Kündigung ab

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Erstberatung zu Arbeitslosengeld und Sperrzeit

Die Folgen einer Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrags reichen häufig weit über das Arbeitsverhältnis hinaus. Eine frühzeitige Prüfung hilft dabei, finanzielle Risiken zu erkennen und Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Kanzlei Bergemann & Weidner unter 030 – 496 30 61.

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, Tegel, Frohnau, Hermsdorf, Wittenau, dem Norden Berlins sowie dem gesamten Berliner Raum bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen.Mehr zur Erstberatung erfahren Sie auf der Seite „Erstberatung – Ablauf und Kosten“.

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