Kündigung erhalten – was tun?

Nach Zugang einer Kündigung bleiben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Wer diese Frist versäumt, kann viele Rechte verlieren.

Deshalb sollte die Kündigung möglichst frühzeitig geprüft werden – selbst dann, wenn noch Gespräche mit dem Arbeitgeber laufen.

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie haben?

Nach Zugang einer Kündigung laufen wichtige Fristen. Je früher die rechtliche Prüfung erfolgt, desto besser lassen sich Chancen, Risiken und mögliche Handlungsoptionen bewerten.

Telefonische Terminvereinbarung unter 030 – 496 30 61

Seit über 25 Jahren berät die Kanzlei Bergemann & Weidner Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, dem Norden Berlins und dem gesamten Berliner Raum in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen. Seit 2001 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Marcus Weidner als Inhaber geführt. Die Anwälte der Kanzlei haben in dieser Zeit weit über 5.000 Mandate betreut. Das Arbeitsrecht gehört dabei seit vielen Jahren zu den zentralen Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei.

Rechtsanwalt Weidner im Porträt, lächelnd, aufrecht stehend

Schnellüberblick

  • Wichtigste Frist: Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.
  • Wichtigster Fehler: Die Dreiwochenfrist verstreichen lassen.
  • Nicht vorschnell unterschreiben:
    Aufhebungsverträge, Abwicklungsvereinbarungen oder Verzichtserklärungen.
  • Zum Beratungsgespräch mitbringen Kündigung, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Unterlagen der Rechtsschutzversicherung.

Die ersten 24 Stunden nach Erhalt der Kündigung

Eine Kündigung löst bei vielen Menschen zunächst Verunsicherung aus. Trotzdem sollten einige wichtige Schritte möglichst zeitnah erfolgen.

  • ⁠⁠Datum des Zugangs notieren
  • ⁠Umschlag aufbewahren (bei Postzustellung)
  • ⁠Kündigung vollständig sichern
  • ⁠Keine vorschnellen Erklärungen unterschreiben
  • ⁠Frist zur Kündigungsschutzklage berechnen
  • Arbeitskraft weiterhin ordnungsgemäß anbieten, solange keine Freistellung erfolgt ist
  • Rechtliche Beratung in Betracht ziehen

Gerade in den ersten Tagen werden häufig Fehler gemacht, die später nur schwer korrigiert werden können.

Warum die Dreiwochenfrist so wichtig ist

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt regelmäßig nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie erhebliche rechtliche Mängel aufweist.

Deshalb sollte die Frist niemals allein deshalb verstreichen, weil noch Gespräche mit dem Arbeitgeber geführt werden.

Wichtiger Hinweis zur Weiterarbeit

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht mehr arbeiten müssen.

Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses sollten Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft grundsätzlich weiterhin ordnungsgemäß anbieten, solange der Arbeitgeber keine Freistellung ausgesprochen hat.

Wer nach Erhalt einer Kündigung eigenmächtig der Arbeit fernbleibt, riskiert zusätzliche arbeitsrechtliche Probleme und kann seine Position im späteren Kündigungsschutzverfahren verschlechtern.

Auch wenn bereits eine Kündigungsschutzklage geplant ist, sollten Arbeitnehmer grundsätzlich weiter zur Arbeit erscheinen oder ihre Arbeitskraft zumindest ausdrücklich anbieten, solange keine Freistellung erklärt wurde.

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

In der Praxis treten immer wieder dieselben Probleme auf:

  • Die Dreiwochenfrist wird übersehen.
  • Ein Aufhebungsvertrag wird ungeprüft unterschrieben.
  • ⁠Mündlichen Zusagen des Arbeitgebers wird vertraut.
  • Wichtige Unterlagen werden nicht gesichert.
  • ⁠Die Erfolgsaussichten werden allein anhand des Kündigungsschreibens beurteilt.

Viele dieser Fehler lassen sich mit einer frühzeitigen Prüfung vermeiden.

Welche Unterlagen sollten Sie zum Beratungsgespräch mitbringen?

Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto schneller lässt sich die Situation einschätzen.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag
  • Vertragsänderungen oder Nachträge
  • ⁠letzte Gehaltsabrechnungen
  • Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)
  • Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung (falls angeboten)

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mehr zum Thema Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? erfahren Sie hier.

Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen?

Viele Kündigungsschutzverfahren enden nicht mit einem Urteil, sondern mit einer einvernehmlichen Lösung.

Mehr zum Thema Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen? erfahren Sie hier.

Wann lohnt es sich eher nicht, sofort zu klagen?

Nicht jede Situation erfordert eine sofortige gerichtliche Auseinandersetzung.

Wenn bereits konkrete Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung laufen, kann es sinnvoll sein, zunächst diese Gespräche zu nutzen.

Wichtig ist jedoch: Die Dreiwochenfrist darf dabei nicht versäumt werden. Verhandlungen ersetzen keine fristgerechte Klage.

Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre Möglichkeiten

In der Beratung zeigt sich häufig, dass Arbeitnehmer eine Kündigung zunächst als endgültig ansehen.

Tatsächlich stellt sich nicht selten heraus, dass formelle Fehler vorliegen, Kündigungsgründe nicht ausreichend belegt werden können oder andere rechtliche Angriffspunkte bestehen.

Gerade deshalb sollte die Situation nicht allein anhand des Kündigungsschreibens bewertet werden.

Irrtum: „Mein Arbeitgeber hat gekündigt, also kann ich nichts mehr tun.“


Das stimmt häufig nicht.

Viele Kündigungen werden nie rechtlich überprüft, obwohl Erfolgsaussichten bestehen. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von zahlreichen rechtlichen Voraussetzungen ab.

Arbeitslos melden – ja oder nein?

Wer eine Kündigung erhält, sollte auch die sozialrechtlichen Folgen im Blick behalten.

In vielen Fällen besteht die Pflicht, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden. Versäumnisse können zu Nachteilen beim Arbeitslosengeld führen.

Mehr zum Thema Arbeitslosengeld und Sperrzeit vermeiden erfahren Sie hier.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Muss ich sofort einen Anwalt beauftragen?

Nein. Eine frühzeitige Prüfung ist jedoch oft sinnvoll, weil wichtige Fristen laufen.

Muss ich während des Kündigungsschutzverfahrens weiterarbeiten?

Grundsätzlich ja.

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht sofort. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen die arbeitsvertraglichen Pflichten in der Regel weiter. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitskraft deshalb weiterhin ordnungsgemäß anbieten, solange der Arbeitgeber sie nicht ausdrücklich von der Arbeitspflicht freigestellt hat.

Wer eigenmächtig der Arbeit fernbleibt, kann seine rechtliche Position verschlechtern und zusätzliche arbeitsrechtliche Probleme verursachen. Wurde eine Freistellung ausgesprochen, sollte geprüft werden, welche Folgen dies für Vergütung, Urlaub und Überstunden hat.

Soll ich mich arbeitssuchend melden?

In vielen Fällen ja. Die Meldepflicht sollte frühzeitig geprüft werden.

Muss ich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterarbeiten?


Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Häufig bestehen die arbeitsvertraglichen Pflichten zunächst weiter.

Kann ich trotz neuer Arbeitsstelle noch klagen?

Ja. Auch dann können weiterhin wirtschaftliche Interessen bestehen.

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Erstberatung nach Erhalt einer Kündigung

Die ersten Tage nach Zugang einer Kündigung sind häufig entscheidend.
Eine rechtzeitige Prüfung kann helfen, Fristen einzuhalten und die eigenen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen.

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Kanzlei Bergemann & Weidner unter 030 – 496 30 61.

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, Tegel, Frohnau, Hermsdorf, Wittenau, dem Norden Berlins sowie dem gesamten Berliner Raum bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen.Mehr zur Erstberatung erfahren Sie auf der Seite „Erstberatung – Ablauf und Kosten“.

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