Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht?

Einen Aufhebungsvertrag sollten Arbeitnehmer grundsätzlich nicht sofort unterschreiben.

Mit der Unterschrift können Kündigungsschutz, Abfindungsverhandlungen und Ansprüche auf Arbeitslosengeld dauerhaft beeinflusst werden.

Vor einer Entscheidung sollte der Vertrag sorgfältig geprüft werden.

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Viele Arbeitnehmer erhalten nur wenige Tage oder sogar nur wenige Stunden Bedenkzeit. Trotzdem sollte ein Aufhebungsvertrag niemals vorschnell unterschrieben werden. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein.

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Seit über 25 Jahren berät die Kanzlei Bergemann & Weidner Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, dem Norden Berlins und dem gesamten Berliner Raum in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen. Seit 2001 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Marcus Weidner als Inhaber geführt. Die Anwälte der Kanzlei haben in dieser Zeit weit über 5.000 Mandate betreut. Das Arbeitsrecht gehört dabei seit vielen Jahren zu den zentralen Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei.

Rechtsanwalt Weidner im Porträt, lächelnd, aufrecht stehend

Schnellüberblick

  • Sofort unterschreiben?: In der Regel nein.
  • Größtes Risiko: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Mögliche Vorteile:
    Abfindung, Zeugnisregelung und Planungssicherheit.
  • Wichtig: Vor der Unterschrift prüfen lassen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird.

Anders als bei einer Kündigung stimmen beide Seiten der Beendigung ausdrücklich zu. Mit der Unterschrift endet regelmäßig auch die Möglichkeit, sich später auf den gesetzlichen Kündigungsschutz zu berufen.

Warum bieten Arbeitgeber Aufhebungsverträge an?

Arbeitgeber verfolgen mit Aufhebungsverträgen häufig mehrere Ziele.

Typische Gründe sind:

  • Vermeidung eines Kündigungsschutzverfahrens
  • schnelle und planbare Trennung
  • Vermeidung rechtlicher Unsicherheiten
  • einvernehmliche Regelung von Abfindung und Zeugnis
  • ⁠Vermeidung betrieblicher Konflikte

Ein Aufhebungsvertrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das Angebot besonders vorteilhaft für den Arbeitnehmer ist. Vielmehr sollten die Interessen beider Seiten sorgfältig geprüft werden.

Welche Risiken bestehen?

Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Folgen haben. Dazu gehören insbesondere:

  • ⁠Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Verlust des Kündigungsschutzes
  • ⁠Mündlichen Zusagen des Arbeitgebers wird vertraut
  • Verlust von Bonus- oder Provisionsansprüchen
  • zu niedrige Abfindung
  • ⁠ungeklärte Urlaubs- und Überstundenansprüche
  • ⁠ungünstige Zeugnisregelung

Gerade deshalb sollte vor einer Unterschrift geprüft werden, welche Folgen die einzelnen Regelungen tatsächlich haben.

Welche Punkte sollten im Vertrag geregelt werden?

Ein guter Aufhebungsvertrag regelt deutlich mehr als nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wichtige Punkte sind insbesondere:

  • Beendigungsdatum
  • Abfindung
  • Freistellung
  • Arbeitszeugnis
  • Dienstwagen
  • ⁠Bonus- und Provisionsansprüche
  • Überstunden
  • Wettbewerbsverbote
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln

Je nach Position und Tätigkeit können weitere Regelungen sinnvoll sein.

Die beste Entscheidung ist nicht immer die höchste Abfindung

Wer einen Aufhebungsvertrag erhält, schaut häufig zuerst auf die angebotene Abfindung. Das ist verständlich.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die richtige Entscheidung selten allein von einer Zahl abhängt.

Ein Arbeitnehmer, der bereits eine neue Stelle gefunden hat, bewertet einen Aufhebungsvertrag häufig anders als jemand, der auf Arbeitslosengeld angewiesen ist. Wer seit Monaten unter erheblichen Konflikten am Arbeitsplatz leidet, trifft möglicherweise eine andere Entscheidung als jemand, der seinen Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte. Auch familiäre Verpflichtungen, finanzielle Reserven, gesundheitliche Belastungen oder die Chancen auf dem Arbeitsmarkt können eine wichtige Rolle spielen.

Deshalb sollte vor einer Unterschrift nicht nur die Frage gestellt werden: „Ist die Abfindung hoch genug?“

Oft sind andere Fragen mindestens genauso wichtig:

  • Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
  • Sind alle Ansprüche auf Urlaub, Überstunden oder Boni berücksichtigt?
  • ⁠Ist das Arbeitszeugnis geregelt?
  • Wie schnell lässt sich voraussichtlich eine neue Stelle finden?
  • ⁠Ist eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überhaupt noch sinnvoll?
  • Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die persönliche und familiäre Situation?

Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzklage?

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht automatisch besser oder schlechter als eine Kündigungsschutzklage.

In manchen Fällen bietet eine Kündigungsschutzklage die bessere Verhandlungsposition und führt zu einer höheren Abfindung. In anderen Situationen kann ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag eine schnelle, planbare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellen.

Entscheidend ist nicht, welcher Weg theoretisch die höchste Zahlung verspricht. Entscheidend ist, welcher Weg zu den beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Zielen des Arbeitnehmers passt.

Mehr zum Thema Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? erfahren Sie hier.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein?

Ein Aufhebungsvertrag kann insbesondere sinnvoll sein, wenn

  • bereits eine neue Stelle gefunden wurde,
  • die Trennung ohnehin gewünscht wird,
  • ein attraktives Gesamtpaket angeboten wird,
  • ⁠erhebliche Konflikte am Arbeitsplatz bestehen,
  • ⁠eine schnelle und planbare Lösung angestrebt wird.

Wann sollte man besonders vorsichtig sein?

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn

  • nur sehr kurze Bedenkzeiten eingeräumt werden oder Druck ausgeübt wird
  • ⁠mit einer fristlosen Kündigung gedroht wird,
  • ⁠wichtige Regelungen fehlen,
  • ⁠keine klare Zeugnisregelung vorgesehen ist,
  • ⁠die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld ungeklärt sind.

Wichtiger Hinweis

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich häufig nur schwer rückgängig machen.

Deshalb sollte vor der Unterschrift geprüft werden, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen entstehen.

Irrtum: „Wenn mein Arbeitgeber den Vertrag anbietet, muss das Angebot fair sein.“

Das stimmt nicht.

Ein Aufhebungsvertrag dient regelmäßig den Interessen beider Seiten. Ob die angebotenen Bedingungen angemessen sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Arbeitslosengeld und Sperrzeit

Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Auswirkungen eines Aufhebungsvertrags auf das Arbeitslosengeld.

Mehr zum Thema Arbeitslosengeld und Sperrzeit vermeiden erfahren Sie hier.

FAQ

Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. In den allermeisten Fällen besteht keine Pflicht zur sofortigen Unterschrift.

Kann ich Bedenkzeit verlangen?

Ja. Arbeitnehmer sollten sich ausreichend Zeit für die Prüfung nehmen.

Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Nein. Ein Anspruch auf eine Abfindung entsteht nicht automatisch.

Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.

Kann ich den Vertrag nach der Unterschrift widerrufen?

In den meisten Fällen nicht. Deshalb sollte die Entscheidung sorgfältig vorbereitet werden.

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Erstberatung zu Aufhebungsverträgen

Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft haben. Eine rechtzeitige Prüfung hilft dabei, Risiken zu erkennen und Verhandlungsspielräume zu nutzen.

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Kanzlei Bergemann & Weidner unter 030 – 496 30 61.

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, Tegel, Frohnau, Hermsdorf, Wittenau, dem Norden Berlins sowie dem gesamten Berliner Raum bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen.Mehr zur Erstberatung erfahren Sie auf der Seite „Erstberatung – Ablauf und Kosten“.

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