Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen?
Eine gesetzlich garantierte Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht.
Dennoch enden viele Kündigungsschutzverfahren mit einer Abfindungszahlung.
Die Höhe hängt vor allem von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, der Dauer der Beschäftigung, der Position im Unternehmen und den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten ab.
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, ob eine Abfindung realistisch ist?
Je früher die rechtliche Prüfung erfolgt, desto besser lassen sich Verhandlungsposition und Fristen sichern. Nach Zugang einer Kündigung läuft eine Frist von nur drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
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Seit über 25 Jahren berät die Kanzlei Bergemann & Weidner Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, dem Norden Berlins und dem gesamten Berliner Raum in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen. Seit 2001 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Marcus Weidner als Inhaber geführt. Die Anwälte der Kanzlei haben in dieser Zeit weit über 5.000 Mandate betreut. Das Arbeitsrecht gehört dabei seit vielen Jahren zu den zentralen Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei.

Schnellüberblick
- Typische Orientierungsgröße: 0,25 bis 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- Gesetzlicher Anspruch? Nur in Ausnahmefällen
- Wichtigste Frist? Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung
- Häufigstes Ziel: Vergleich gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung
Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung?
Eine der häufigsten Fehlvorstellungen im Arbeitsrecht lautet, dass nach jeder Kündigung automatisch eine Abfindung gezahlt werden muss.
Tatsächlich besteht ein gesetzlicher Anspruch nur in wenigen Sonderfällen.
In der Praxis entstehen Abfindungen meist dadurch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vergleich schließen. Der Arbeitgeber erhält Planungssicherheit, der Arbeitnehmer erhält eine finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Deshalb hängt die Frage nach der Höhe einer Abfindung häufig unmittelbar mit der Frage zusammen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.
Mehr zum Thema Kündigungsschutzklage erfahren Sie hier.
Wie hoch fällt eine Abfindung typischerweise aus?
In vielen Kündigungsschutzverfahren bewegen sich Abfindungen zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch meist nicht. Die konkrete Höhe hängt von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und der Verhandlungsposition der Parteien ab.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe einer Abfindung?
- Wie lange bestand das Arbeitsverhältnis?
- Wie hoch ist das monatliche Bruttogehalt?
- Wie gut sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?
- Besteht Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz?
- Vermeidung betrieblicher Konflikte
- Wie groß ist der Druck auf den Arbeitgeber?
- Handelt es sich um eine Führungskraft oder Schlüsselposition?
- Gibt es besondere Umstände wie Krankheit, Schwerbehinderung oder Elternzeit?
Je größer das Risiko des Arbeitgebers ist, einen Prozess zu verlieren, desto höher fällt häufig die Vergleichsbereitschaft aus.
Die bekannte Faustformel: 0,25 bis 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Häufig orientieren sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gerichte an folgender Faustformel:
0,25 bis 0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre
Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro ergibt sich danach eine Orientierungsspanne zwischen etwa 10.000 Euro und 20.000 Euro.
Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung. Die tatsächliche Höhe einer Abfindung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Orientierungswerte für mögliche Abfindungen
Monatliches
Bruttogehalt
5 Jahre
10 Jahre
20 Jahre
2.500 €
3.125 € – 6.250€
6.250 € – 12.500 €
12.500 € – 25.000 €
3.500 €
4.375 € –
8.750 €
8.750 € –
17.500 €
17.500 € – 35.000 €
5.000 €
6.250 € – 12.500 €
12.500 € – 25.000 €
25.000 € – 50.000 €
7.500 €
9.375 € –
18.750 €
18.750 € – 37.500 €
37.500 € – 75.000 €
Die Tabelle dient lediglich der ersten Orientierung. Ob tatsächlich eine Abfindung erzielt werden kann und in welcher Höhe, hängt von zahlreichen weiteren Faktoren ab.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer verdient 4.500 € brutto im Monat und ist seit zwölf Jahren im Unternehmen beschäftigt.
Nach der üblichen Orientierungsspanne ergibt sich folgende rechnerische Bandbreite:
• Untere Orientierung: 13.500 €
• Obere Orientierung: 27.000 €
Ob eine solche Abfindung tatsächlich erzielt werden kann, hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie gut die Kündigung rechtlich angreifbar ist und welche Interessen beide Seiten verfolgen.
Bonuszahlungen, Provisionen und Aktienprogramme
Bei der Bewertung einer möglichen Abfindung werden häufig nur Monatsgehälter betrachtet. In vielen Fällen spielen jedoch weitere Vergütungsbestandteile eine erhebliche Rolle.
Dazu gehören insbesondere:
• leistungsabhängige Boni
• Vertriebsprovisionen
• Tantiemen
• Aktienprogramme
• virtuelle Beteiligungen
• Long-Term-Incentive-Pläne
Gerade bei Führungskräften und Spezialisten kann der wirtschaftliche Wert dieser Ansprüche deutlich über dem eigentlichen Monatsgehalt liegen. Bei Abfindungsverhandlungen sollten solche Ansprüche deshalb stets mit geprüft werden.
Wann sind höhere Abfindungen möglich?
Überdurchschnittliche Abfindungen werden häufig erzielt, wenn
• erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen,
• Sozialauswahlfehler vorliegen,
• Formfehler erkennbar sind,
• eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber problematisch wäre,
• leitende Funktionen betroffen sind,
• der Arbeitgeber einen öffentlichen Prozess vermeiden möchte.
Gerade bei langjährigen Mitarbeitern oder Führungskräften können die Verhandlungsspielräume erheblich sein.
Mehr zum Thema Kündigung als Führungskraft erfahren Sie hier.
Wann fallen Abfindungen häufig geringer aus?
Niedrigere Abfindungen sind häufig zu beobachten, wenn die Kündigung rechtlich gut vorbereitet wurde,
• der Betrieb sehr klein ist,
• das Arbeitsverhältnis erst kurze Zeit bestand,
• erhebliche Pflichtverletzungen im Raum stehen,
• wirtschaftliche Schwierigkeiten des Arbeitgebers bestehen.
Auch dann kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Wann lohnt es sich eher nicht, auf eine Abfindung zu setzen?
Nicht in jedem Fall sollte die Abfindung das wichtigste Ziel sein.
Wer gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung hat, kurz vor einer Beförderung steht oder besonderen Kündigungsschutz genießt, kann wirtschaftlich besser fahren, wenn der Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Deshalb sollte vor jeder Verhandlung zunächst geklärt werden, welches Ziel tatsächlich verfolgt werden soll.
Abfindung oder Weiterbeschäftigung?
Viele Arbeitnehmer konzentrieren sich zunächst auf die Höhe einer möglichen Abfindung.
Tatsächlich kann aber auch die Weiterbeschäftigung das wirtschaftlich sinnvollere Ziel sein.
Die beste Lösung ist nicht zwangsläufig die höchste Abfindung, sondern diejenige, die langfristig zur persönlichen, familiären und beruflichen Situation passt.
Auch mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld sollten frühzeitig berücksichtigt werden.
Mehr zum Thema Arbeitslosengeld und Sperrzeit vermeiden erfahren Sie hier.
Viele Arbeitnehmer überschätzen ihre Abfindung
In der Beratung erleben wir regelmäßig, dass Arbeitnehmer von einer „halben Monatsvergütung pro Beschäftigungsjahr“ als festem Anspruch ausgehen.
Tatsächlich handelt es sich lediglich um einen Orientierungswert aus der Praxis. Ob überhaupt eine Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe, hängt in erster Linie von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage ab.
Irrtum: „Mein Arbeitgeber muss mir eine Abfindung zahlen.“
Das stimmt in den meisten Fällen nicht.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Die meisten Abfindungen entstehen durch Verhandlungen oder gerichtliche Vergleiche. Entscheidend ist häufig, wie angreifbar die Kündigung tatsächlich ist.
FAQ
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
In den meisten Fällen nein. Die meisten Abfindungen entstehen durch Verhandlungen oder gerichtliche Vergleiche.
Wie hoch sind typische Abfindungen?
Häufig bewegen sich Abfindungen zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Muss ich eine angebotene Abfindung annehmen?
Nein. Ob ein Angebot sinnvoll ist, hängt von den Erfolgsaussichten einer Klage und Ihren persönlichen Zielen ab.
Ist eine Abfindung steuerpflichtig?
Ja. Abfindungen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
Kann ich auch ohne Klage eine Abfindung erhalten?
Ja. Die stärkste Verhandlungsposition entsteht jedoch häufig erst durch die rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
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Erstberatung bei Fragen zur Abfindung
Die Höhe einer möglichen Abfindung lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Kündigung, des Arbeitsvertrags und der individuellen Umstände seriös einschätzen.
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Kanzlei Bergemann & Weidner unter 030 – 496 30 61.
Die Kanzlei berät Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, Tegel, Frohnau, Hermsdorf, Wittenau, dem Norden Berlins sowie dem gesamten Berliner Raum bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen.Mehr zur Erstberatung erfahren Sie auf der Seite „Erstberatung – Ablauf und Kosten“.
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