Kündigung als Führungskraft – Abfindung, Freistellung und Verhandlung

Für Führungskräfte stehen nach einer Kündigung häufig andere Fragen im Mittelpunkt als für viele andere Arbeitnehmer.

Neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes geht es oft um Abfindungen, Freistellungen, Bonusansprüche, Dienstwagen, Aktienprogramme, Wettbewerbsverbote und die Gestaltung einer geordneten Trennung.

Die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein. Deshalb lohnt sich häufig eine besonders sorgfältige Prüfung.

Sie sind Führungskraft und haben eine Kündigung erhalten oder führen bereits Gespräche über eine Trennung?

Bei Führungskräften stehen häufig nicht nur arbeitsrechtliche Fragen im Mittelpunkt. Oft geht es gleichzeitig um Abfindungen, variable Vergütung, Freistellungen, Dienstwagen, Zeugnisse und die berufliche Zukunft. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, Verhandlungsspielräume zu erkennen und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Telefonische Terminvereinbarung unter 030 – 496 30 61

Seit über 25 Jahren berät die Kanzlei Bergemann & Weidner Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, dem Norden Berlins und dem gesamten Berliner Raum in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen. Seit 2001 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Marcus Weidner als Inhaber geführt. Die Anwälte der Kanzlei haben in dieser Zeit weit über 5.000 Mandate betreut. Das Arbeitsrecht gehört dabei seit vielen Jahren zu den zentralen Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei.

Rechtsanwalt Weidner im Porträt, lächelnd, aufrecht stehend

Schnellüberblick

  • Häufigstes Ziel: Verhandlung einer wirtschaftlich sinnvollen Gesamtlösung.
  • Besonders wichtig: Abfindung, Freistellung und Zeugnis.
  • Typische Zusatzthemen:
    Bonus, Dienstwagen, Provisionen und Aktienprogramme.
  • Wichtigste Frist: Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

Warum Führungskräfte häufig anders betroffen sind

Eine Kündigung betrifft Führungskräfte häufig nicht nur beim festen Gehalt.

Zusätzlich können weitere wirtschaftlich bedeutsame Themen betroffen sein:

  • variable Vergütung
  • ⁠Bonuszahlungen
  • Provisionen
  • Dienstwagen
  • Aktienprogramme
  • virtuelle Beteiligungen
  • Wettbewerbsverbote
  • betriebliche Altersversorgung
  • langfristige Karriereplanung

Je höher die Position im Unternehmen, desto häufiger geht es nicht nur um den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern um die wirtschaftliche Gestaltung eines gesamten Vergütungspakets.

Geht es wirklich um den Arbeitsplatz?

Viele Führungskräfte möchten nach einer Kündigung nicht unbedingt an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren.

Häufig stehen andere Fragen im Vordergrund:

  • Wie hoch kann die Abfindung ausfallen?
  • ⁠Wie lange erfolgt die Freistellung?
  • Was geschieht mit Bonuszahlungen?
  • Welche Auswirkungen hat die Trennung auf die weitere Karriere?
  • Wie wird das Arbeitszeugnis formuliert?

Häufig stehen deshalb nicht nur Fragen zum Bestand des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund, sondern auch die Gestaltung einer geordneten Trennung. Mehr zum Thema Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? erfahren Sie hier.

Freistellung – Chance oder Risiko?

Nach einer Kündigung werden Führungskräfte häufig freigestellt.
Eine Freistellung kann Vorteile bieten, etwa für Bewerbungen, berufliche Neuorientierung oder Verhandlungen über die weitere Zukunft.

Gleichzeitig sollten wichtige Fragen geklärt werden:

  • Erfolgt die Freistellung bezahlt?
  • Was geschieht mit dem Dienstwagen?
  • Werden Urlaubstage angerechnet?
  • ⁠Sind Nebentätigkeiten zulässig?
  • Welche Pflichten bestehen weiterhin?

Die konkrete Gestaltung kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Welche Rolle spielt die Abfindung?

Bei Führungskräften wird häufig nicht nur über die Höhe einer Abfindung verhandelt.

Oft geht es um ein Gesamtpaket aus:

  • Abfindung
  • Freistellung
  • Bonusansprüchen
  • Zeugnisformulierungen
  • Wettbewerbsverbote

Mehr zum Thema Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen? erfahren Sie hier.

Bonus, Provisionen und Aktienprogramme

Bei Führungskräften endet die wirtschaftliche Bedeutung einer Kündigung häufig nicht mit dem festen Monatsgehalt.

Oft stellen sich zusätzliche Fragen:

  • Was passiert mit einem bereits zugesagten Jahresbonus?
  • Werden Zielvereinbarungen noch berücksichtigt?
  • ⁠Bestehen Ansprüche auf Provisionen für bereits abgeschlossene Geschäfte?
  • Was geschieht mit Aktienprogrammen oder virtuellen Beteiligungen?
  • ⁠Können Ansprüche durch eine Freistellung verloren gehen?

Gerade bei variablen Vergütungsbestandteilen kommt es häufig auf die konkreten Vertragsregelungen und den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.

Nicht selten übersteigen Bonuszahlungen, Provisionen oder Beteiligungsprogramme die eigentliche Abfindung erheblich. Dennoch konzentrieren sich viele Arbeitnehmer zunächst ausschließlich auf die Abfindungshöhe.

Vor der Unterzeichnung einer Aufhebungs- oder Trennungsvereinbarung sollten deshalb sämtliche Vergütungsbestandteile geprüft werden. Was auf den ersten Blick wie ein attraktives Angebot erscheint, kann sich bei genauer Betrachtung als wirtschaftlich deutlich weniger günstig erweisen.

Auch bei Aufhebungsverträgen und Trennungsvereinbarungen sollten variable Vergütungsbestandteile ausdrücklich berücksichtigt werden. Mehr zum Thema Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? erfahren Sie hier.

Die beste Lösung ist nicht immer die höchste Abfindung

Eine hohe Abfindung kann wichtig sein. Sie ist jedoch nicht immer das einzige oder entscheidende Ziel.

Viele Führungskräfte beschäftigen sich zusätzlich mit Fragen wie:

  • Wie wirkt sich die Trennung auf den Lebenslauf aus?
  • Welche Lösung bietet langfristige Planungssicherheit?
  • ⁠Welche Außenwirkung entsteht im Markt?
  • Wann sollte der berufliche Neustart erfolgen?
  • Welche finanziellen Verpflichtungen bestehen?

Deshalb sollte nicht nur die Höhe einer möglichen Abfindung betrachtet werden, sondern die gesamte berufliche und wirtschaftliche Situation.

Viele Führungskräfte unterschätzen ihre Verhandlungsposition.
Nicht jede Kündigung ist wirksam.

Gerade bei Führungskräften entstehen häufig Verhandlungsspielräume, weil für beide Seiten ein Interesse an einer geordneten und diskreten Lösung besteht.

Nicht jede wirtschaftlich sinnvolle Lösung entsteht durch ein Gerichtsverfahren. Häufig werden Aufhebungs- oder Trennungsvereinbarungen verhandelt, die den Interessen beider Seiten Rechnung tragen.

Ob sich eine gerichtliche Überprüfung lohnt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Mehr zum Thema Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? erfahren Sie hier.

Arbeitszeugnis und beruflicher Neustart

Für viele Führungskräfte ist die Zeit nach der Kündigung mindestens genauso wichtig wie die Kündigung selbst.

Ein gutes Arbeitszeugnis, eine professionelle Trennung und eine durchdachte Außendarstellung können erheblichen Einfluss auf die weitere Karriere haben.

Mehr zum Thema Arbeitszeugnis und beruflicher Neustart erfahren Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Vor der Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen oder Trennungsvereinbarungen sollten sämtliche Vergütungsbestandteile geprüft werden.

Gerade Bonusregelungen, Aktienprogramme, Dienstwagenregelungen und Wettbewerbsverbote werden häufig übersehen.

Irrtum: „Für Führungskräfte gelten dieselben wirtschaftlichen Folgen wie für alle anderen Arbeitnehmer.“

Das stimmt nicht.

Je höher die Position, desto größer ist oft die wirtschaftliche Bedeutung von Bonuszahlungen, variabler Vergütung, Dienstwagenregelungen und langfristigen Karriereentscheidungen.

FAQ

Bekomme ich als Führungskraft automatisch eine höhere Abfindung?

Nein. Die Position allein begründet keinen höheren Anspruch. In der Praxis entstehen jedoch häufig größere wirtschaftliche Verhandlungsspielräume.

Was passiert mit meinem Bonus?

Das hängt von den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab.

Darf ich den Dienstwagen während einer Freistellung behalten?

Das richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einer Trennungsvereinbarung.

Kann ich trotz Kündigung freigestellt werden?

Ja. Gerade bei Führungskräften kommen Freistellungen häufig vor.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Das hängt von den Umständen des Einzelfalls und den angestrebten Zielen ab.

Das Könnte Sie ebenfalls interessieren

Mehr zum Thema Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? erfahren Sie hier.

Mehr zum Thema Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen? erfahren Sie hier.

Mehr zum Thema Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? erfahren Sie hier.

Mehr zum Thema Arbeitszeugnis und beruflicher Neustart erfahren Sie hier.

Erstberatung für Führungskräfte

Kündigungen von Führungskräften betreffen häufig deutlich mehr als nur den Arbeitsplatz. Variable Vergütung, Freistellungen, Bonusansprüche, Dienstwagenregelungen und die berufliche Zukunft sollten frühzeitig berücksichtigt werden.

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Kanzlei Bergemann & Weidner unter 030 – 496 30 61.

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, Tegel, Frohnau, Hermsdorf, Wittenau, dem Norden Berlins sowie dem gesamten Berliner Raum bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen. Mehr zur Erstberatung erfahren Sie auf der Seite „Erstberatung – Ablauf und Kosten“.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Mandanten

Notfall & Schnellhilfe.

Wir sind für Sie erreichbar – schnell, diskret und direkt

Telefonnummer der Rechtsanwaltskanzlei Bergemann und Weidner
E-Mail-Adresse der Rechtsanwaltskanzlei Bergemann und Weidner
Zum Kontaktformular der Rechtsanwaltskanzlei Bergemann und Weidner
Zurück zum Seitenanfang springen