Arbeitszeugnis und beruflicher Neustart

Ein Arbeitszeugnis kann die weitere berufliche Entwicklung erheblich beeinflussen.

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob ihr Zeugnis tatsächlich gut ist oder ob bestimmte Formulierungen Nachteile bei künftigen Bewerbungen verursachen können.

Gerade nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag lohnt sich häufig eine sorgfältige Prüfung.

Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis beendet oder stehen vor einem beruflichen Neustart?

Nach einer Kündigung richten viele Arbeitnehmer ihren Blick verständlicherweise auf die Zukunft. Neben der Frage nach einer Abfindung oder dem Ende des Arbeitsverhältnisses spielen häufig auch das Arbeitszeugnis, Bewerbungen und die weitere berufliche Entwicklung eine wichtige Rolle.


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Seit über 25 Jahren berät die Kanzlei Bergemann & Weidner Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, dem Norden Berlins und dem gesamten Berliner Raum in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen. Seit 2001 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Marcus Weidner als Inhaber geführt. Die Anwälte der Kanzlei haben in dieser Zeit weit über 5.000 Mandate betreut. Das Arbeitsrecht gehört dabei seit vielen Jahren zu den zentralen Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei.

Rechtsanwalt Weidner im Porträt, lächelnd, aufrecht stehend

Schnellüberblick

  • Anspruch auf Zeugnis: Grundsätzlich ja.
  • Wichtigste Frage: Entspricht das Zeugnis tatsächlich den Leistungen und dem beruflichen Werdegang?
  • Häufiges Problem
    Missverständliche oder ungünstige Formulierungen.
  • Ziel:
    Ein Zeugnis, das die weitere berufliche Entwicklung unterstützt.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja.
Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Dabei wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden.
Während ein einfaches Zeugnis lediglich Art und Dauer der Tätigkeit beschreibt, enthält ein qualifiziertes Zeugnis zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten.

Warum ist ein gutes Arbeitszeugnis wichtig?

Viele Arbeitnehmer beschäftigen sich nach einer Kündigung zunächst mit Abfindungen oder Kündigungsschutzfragen.
Später zeigt sich jedoch häufig, dass das Arbeitszeugnis langfristig mindestens genauso wichtig sein kann.
Ein Zeugnis begleitet Bewerbungen oft über Jahre hinweg und kann Einfluss auf neue berufliche Chancen haben.
Nicht jede Formulierung bedeutet das, was sie auf den ersten Blick vermuten lässt. Arbeitszeugnisse verwenden häufig eine eigene Sprache.
Kleine Unterschiede in Formulierungen können erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtbewertung haben.

Gleichzeitig werden Zeugnisse heute häufig deutlich direkter formuliert als noch vor einigen Jahren. Nicht hinter jeder ungewöhnlichen Formulierung verbirgt sich automatisch eine versteckte Kritik.

Entscheidend ist immer die Gesamtwirkung des Zeugnisses.

Häufige Zeugnisformulierungen und ihre übliche Bewertung

„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“

sehr gut

gut

„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“

befriedigend

„zu unserer vollen Zufriedenheit“

ausreichend

„zu unserer Zufriedenheit“

kritisch

„hat sich bemüht“

häufig Schwerpunkt auf Sozialverhalten statt Leistung

„war wegen seines freundlichen Wesens beliebt“

kritisch

„zeigte Verständnis für seine Arbeit“

kann problematisch wirken

„war gesellig“

grundsätzlich neutral bis positiv

„verlässt uns auf eigenen Wunsch“

eher positive Schlussformel

„wir bedauern sein Ausscheiden und wünschen weiterhin viel Erfolg“

Wichtig: Einzelne Formulierungen sollten niemals isoliert bewertet werden.

Entscheidend ist stets der Gesamteindruck des Zeugnisses. Außerdem hat sich die Zeugnissprache in den letzten Jahren verändert. Nicht jede ungewöhnliche Formulierung enthält automatisch eine versteckte Kritik.

Welche Punkte sollten geprüft werden?

Bei der Durchsicht eines Arbeitszeugnisses sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  • ⁠Tätigkeitsbeschreibung vollständig?
  • Verantwortungsbereiche korrekt dargestellt?
  • Leistungsbewertung angemessen?
  • Sozialverhalten zutreffend beschrieben?
  • ⁠Führungsverantwortung berücksichtigt?
  • Schlussformel stimmig?
  • Widersprüche im Zeugnis vorhanden?

Gerade Führungskräfte und langjährige Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass wichtige Erfolge und Verantwortungsbereiche nicht fehlen.

Arbeitszeugnis und Kündigung

Die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis.

Ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Vergleich endet, sollte daher auch unter dem Gesichtspunkt der späteren Zeugnisgestaltung betrachtet werden.

Mehr zum Thema Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? erfahren Sie hier.

Der berufliche Neustart beginnt häufig vor dem letzten Arbeitstag

Viele Arbeitnehmer beginnen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Planung der nächsten Schritte.

In der Praxis kann es sinnvoll sein, bereits früher über die weitere berufliche Entwicklung nachzudenken.
Dabei stellen sich häufig Fragen wie:

  • Soll die bisherige Tätigkeit fortgeführt werden?
  • Ist eine berufliche Neuorientierung sinnvoll?
  • Wie werden Zeiten der Freistellung genutzt?
  • Welche Unterlagen werden für Bewerbungen benötigt?
  • Wie wird die Trennung im Vorstellungsgespräch erklärt?

Mehr zum Thema Arbeitslosengeld und Sperrzeit vermeiden erfahren Sie hier.

Freistellung und Übergangszeit sinnvoll nutzen

Die Zeit zwischen Kündigung und neuer Beschäftigung wird von vielen Arbeitnehmern zunächst als Unsicherheit empfunden. Gleichzeitig bietet sie häufig die Möglichkeit, wichtige Weichen für die berufliche Zukunft zu stellen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren
  • Arbeitszeugnis prüfen lassen
  • berufliche Kontakte pflegen
  • ⁠Fortbildungen oder Qualifizierungen prüfen
  • Bewerbungs- und Vorstellungsgespräche vorbereiten
  • ⁠berufliche Ziele neu definieren

Gerade bei längeren Beschäftigungsverhältnissen kann ein beruflicher Wechsel auch die Gelegenheit bieten, bisherige Karriereentscheidungen zu überdenken und neue Perspektiven zu entwickeln.
Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, sollte wichtige Fristen und erste Handlungsschritte frühzeitig im Blick behalten. Mehr zum Thema Kündigung erhalten – was tun? erfahren Sie hier.

Die beste Lösung ist nicht immer die höchste Abfindung

Viele Arbeitnehmer konzentrieren sich nach einer Kündigung zunächst auf die Frage einer möglichen Abfindung.
Das ist verständlich.

Langfristig können jedoch andere Faktoren mindestens ebenso wichtig sein:

  • ein gutes Arbeitszeugnis
  • eine professionelle Trennung
  • ⁠ein geordneter Übergang
  • eine erfolgreiche Bewerbung auf eine neue Position

Deshalb sollte die berufliche Zukunft bereits bei Verhandlungen über Kündigungen oder Aufhebungsverträge berücksichtigt werden.

Mehr zum Thema Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen? erfahren Sie hier.

Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre Verhandlungsposition

Arbeitszeugnisse werden häufig nicht einfach vom Arbeitgeber vorgegeben.

Gerade im Zusammenhang mit Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträgen oder Vergleichsverhandlungen bestehen oft Gestaltungsmöglichkeiten.

Ob eine gerichtliche Überprüfung der Kündigung sinnvoll sein kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Mehr zum Thema Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? erfahren Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis möglichst zeitnah nach Erhalt.

Je früher Unstimmigkeiten erkannt werden, desto leichter lassen sich häufig Korrekturen erreichen.

Irrtum: „Fristlos gekündigt bedeutet automatisch, dass der Arbeitgeber Recht hat.“

Das stimmt nicht.

Gerade fristlose Kündigungen unterliegen strengen gesetzlichen Voraussetzungen und werden von Arbeitsgerichten regelmäßig überprüft. Nicht jede fristlose Kündigung hält dieser Prüfung stand.

FAQ

Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ja. Arbeitnehmer können grundsätzlich ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.

Muss mein Arbeitgeber mir eine bestimmte Note erteilen?
Nein. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und zugleich wohlwollend sein.

Kann ich Änderungen verlangen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja.

Wann sollte ich mein Zeugnis prüfen?
Möglichst unmittelbar nach Erhalt.

Spielt das Zeugnis bei Bewerbungen wirklich eine große Rolle?
In vielen Branchen und Positionen weiterhin ja.

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Erstberatung zu Arbeitszeugnis und beruflichem Neustart

Ein Arbeitszeugnis kann die weitere berufliche Entwicklung über Jahre begleiten. Gleichzeitig ergeben sich nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag häufig wichtige Fragen zur weiteren Karriereplanung.

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Kanzlei Bergemann & Weidner unter 030 – 496 30 61.

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer aus Berlin-Reinickendorf, Tegel, Frohnau, Hermsdorf, Wittenau, dem Norden Berlins sowie dem gesamten Berliner Raum bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen. Mehr zur Erstberatung erfahren Sie auf der Seite „Erstberatung – Ablauf und Kosten“.

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