Testament erstellen und prüfen lassen: Ihr Anwalt für Testamentsgestaltung in Berlin

Ihr letzter Wille, klar geregelt und rechtssicher umgesetzt

Ein Testament entscheidet darüber, wer Ihr Vermögen erhält, wer sich um den Nachlass kümmert und ob Ihre Familie nach Ihrem Tod zusammenhält oder vor Gericht landet. Trotzdem sind viele Testamente unklar formuliert, veraltet oder schlicht unwirksam. Die Folgen zeigen sich erst, wenn niemand mehr nachfragen kann.

Die Kanzlei Bergemann & Weidner in Berlin-Reinickendorf berät Sie im Erbrecht bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Wir hören zu, klären Ihre Ziele und übersetzen sie in Regelungen, die rechtlich halten, steuerlich durchdacht sind und Streit unter den Erben möglichst verhindern.

Ohne Testament.

Was passiert, wenn Sie nichts regeln

Wer kein Testament hinterlässt, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Diese folgt einem starren Schema und entspricht oft nicht dem, was sich die Betroffenen vorgestellt haben.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

  • Hinterlässt ein verheirateter Mann im gesetzlichen Güterstand eine Ehefrau und zwei Kinder, erbt die Ehefrau die Hälfte, die Kinder je ein Viertel. Die Witwe muss sich das gemeinsame Haus also mit den Kindern teilen.
  • Bei kinderlosen Ehepaaren erben neben dem überlebenden Partner auch die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen mit. Viele Ehepaare gehen fälschlich davon aus, dass sie sich automatisch gegenseitig allein beerben.

Unverheiratete Lebenspartner gehen nach dem Gesetz sogar vollständig leer aus, ganz gleich, wie lange die Beziehung bestanden hat. Wer seinen Partner absichern möchte, muss das ausdrücklich regeln.

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Die Formen.

Welches Testament passt zu Ihnen?

Das Gesetz kennt verschiedene Wege, den letzten Willen festzuhalten. Jeder hat eigene Formvorschriften, und ein Formfehler kann das gesamte Testament unwirksam machen.

  • Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Computer verfasster Text mit Unterschrift ist unwirksam. Ort und Datum sollten stets angegeben werden.
  • Das notarielle Testament wird vor einem Notar errichtet. Es ist formsicher, wird amtlich verwahrt und ersetzt in vielen Fällen den späteren Erbschein.
  • Das gemeinschaftliche Testament steht nur Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern offen. Die bekannteste Form ist das Berliner Testament.
  • Der Erbvertrag wird notariell geschlossen und ist für die Beteiligten bindend. Er eignet sich etwa für Unternehmer, Patchworkfamilien oder unverheiratete Paare, die sich verlässlich absichern wollen.

Welche Form sinnvoll ist, hängt von Vermögen, Familienstruktur und dem gewünschten Grad an Verbindlichkeit ab.

Das Berliner Testament.

Beliebt, aber nicht für jeden die beste Lösung

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder. Das Modell ist verbreitet, weil es den überlebenden Partner zunächst umfassend absichert.

Es hat aber Nebenwirkungen, die häufig unterschätzt werden. Nach dem ersten Todesfall ist der Überlebende in der Regel an die gemeinsamen Verfügungen gebunden und kann sie nicht mehr frei ändern, auch wenn sich die Lebensumstände grundlegend wandeln. Die Kinder sind nach dem ersten Todesfall enterbt und können ihren Pflichtteil verlangen. Viele Berliner Testamente enthalten deshalb eine Pflichtteilsstrafklausel, die sorgfältig formuliert sein muss.

Bei größeren Vermögen kommt ein steuerlicher Nachteil hinzu: Die Freibeträge der Kinder nach dem zuerst versterbenden Elternteil bleiben ungenutzt. Wie sich das vermeiden lässt, erläutern wir auf unserer Seite zu Steuern im Erbrecht.

Gestaltung mit Weitblick.

Mehr als die Frage, wer was bekommt

Ein gutes Testament regelt nicht nur die Verteilung, sondern auch die Umsetzung. Dazu stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die sich gezielt kombinieren lassen:

  • Erbeinsetzung und Vermächtnis werden oft verwechselt. Wer jemandem einen bestimmten Gegenstand zuwenden will, ohne ihn zum Erben zu machen, braucht ein Vermächtnis.
  • Ersatzerben regeln, was geschieht, wenn ein Erbe vor Ihnen verstirbt oder das Erbe ausschlägt.
  • Teilungsanordnungen legen fest, wer welche Vermögenswerte erhält, und beugen so Streit in der Erbengemeinschaft vor.
  • Vor- und Nacherbschaft steuern, wer nach dem ersten Erben zum Zug kommt, etwa damit Vermögen in der eigenen Familie bleibt.
  • Eine Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass Ihr Wille auch gegen Widerstände umgesetzt wird.

Welche Instrumente Sie tatsächlich brauchen, hängt von Ihrer Situation ab. Ein Testament mit zu vielen Klauseln kann ebenso Probleme schaffen wie eines mit zu wenigen.

Besondere Situationen.

Wenn Standardlösungen nicht ausreichen

Bestimmte Lebenslagen verlangen eine besonders sorgfältige Gestaltung. Dazu gehören Patchworkfamilien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen, unverheiratete Paare, Eltern eines Kindes mit Behinderung, Immobilien- und Unternehmensvermögen sowie Vermögen im Ausland. Hier entscheiden Details darüber, ob der letzte Wille am Ende wirklich umgesetzt wird oder ob Sozialträger, Ex-Partner oder ausländisches Recht ungewollt mitreden.

Auch Veränderungen im Leben sollten Anlass sein, ein bestehendes Testament zu überprüfen: Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie oder eine Trennung. Mit der Scheidung werden Verfügungen zugunsten des früheren Ehepartners zwar in der Regel unwirksam, doch nicht in jedem Fall und nicht schon mit der Trennung.

Nach dem Erbfall.

Wenn ein Testament Fragen aufwirft

Nicht immer ist ein Testament eindeutig. Widersprüchliche Formulierungen, mehrere Testamente aus verschiedenen Jahren oder Zweifel an der Testierfähigkeit des Verstorbenen führen zu Streit unter den Hinterbliebenen. Dann geht es um Auslegung, Wirksamkeit oder Anfechtung.

Wir prüfen für Erben und Angehörige, ob ein Testament wirksam ist, wie es auszulegen ist und ob sich eine Anfechtung lohnt. Dabei gelten zum Teil kurze Fristen, weshalb eine frühe Prüfung wichtig ist.

Leistungen rund um das Testament.

Von der ersten Idee bis zur sicheren Umsetzung

Wir begleiten Sie bei der Erstellung neuer Testamente ebenso wie bei der Überprüfung bestehender Regelungen und vertreten Erben, wenn ein Testament nach dem Erbfall umstritten ist.

  • Testamentsgestaltung:
    Wir entwickeln mit Ihnen ein Testament, das Ihre Ziele klar abbildet und die gesetzlichen Formvorgaben sicher erfüllt.
  • Ehegattentestament:
    Wir gestalten Berliner Testamente und andere gemeinschaftliche Verfügungen mit durchdachten Regelungen zu Bindung, Pflichtteil und Steuern.
  • Erbvertrag:
    Wir beraten zu Erbverträgen und bereiten sie so vor, dass die notarielle Beurkundung reibungslos erfolgen kann.
  • Testamentsprüfung:
    Wir prüfen bestehende Testamente auf Wirksamkeit, Aktualität und Lücken und schlagen konkrete Anpassungen vor.
  • Unternehmer und Immobilien:
    Wir verbinden Testament, Schenkungen zu Lebzeiten und Nachfolgeregelungen zu einem stimmigen Gesamtkonzept.
  • Auslegung und Anfechtung:
    Wir vertreten Erben und Angehörige, wenn Inhalt oder Wirksamkeit eines Testaments nach dem Erbfall umstritten sind.

Ihr Weg mit uns.

In vier Schritten zum rechtssicheren Testament

01

Erstgespräch

Wir besprechen Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche. Ein bestehendes Testament bringen Sie am besten mit.

02

Analyse

Wir prüfen gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und steuerliche Auswirkungen und zeigen Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten auf.

03

Entwurf

Wir erstellen einen Testamentsentwurf und besprechen ihn mit Ihnen, bis jede Regelung Ihrem Willen entspricht.

04

Umsetzung

Wir begleiten die Errichtung, ob eigenhändig oder beim Notar, und beraten Sie zu Verwahrung und späterer Aktualisierung.

Häufig gefragt. Offen beantwortet.

Das Testament verständlich erklärt

Muss ein Testament handschriftlich sein?

Ein privates Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Maschinengeschriebene Texte, auch mit Unterschrift, sind unwirksam. Alternativ können Sie Ihr Testament notariell errichten, dann genügt Ihre Unterschrift unter der Urkunde.

Brauche ich einen Anwalt oder einen Notar?

Der Notar beurkundet Ihren Willen und achtet auf die Form. Er ist dabei zur Neutralität verpflichtet. Ein Anwalt berät Sie dagegen einseitig in Ihrem Interesse und entwickelt mit Ihnen die inhaltliche Strategie. Bei komplexeren Vermögens- oder Familienverhältnissen ist die Kombination aus anwaltlicher Gestaltung und notarieller Beurkundung oft der sicherste Weg.

Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
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Ein Einzeltestament können Sie jederzeit widerrufen oder durch ein neues ersetzen. Anders ist es beim Erbvertrag und beim gemeinschaftlichen Testament: Hier sind bestimmte Verfügungen bindend, spätestens nach dem Tod des ersten Partners. Ein Widerruf ist dann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.

Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?


Notarielle Testamente werden automatisch amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst. Ein eigenhändiges Testament können Sie beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. So ist sichergestellt, dass es nach Ihrem Tod gefunden und eröffnet wird.

Kann ein Testament angefochten werden?

Ja, allerdings nur aus bestimmten Gründen, etwa bei einem Irrtum des Erblassers, bei Drohung oder wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, von dessen Existenz der Erblasser nichts wusste. Die Anfechtung ist in der Regel nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes möglich. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Erblasser bei Errichtung überhaupt testierfähig war.

Wie sichere ich meinen unverheirateten Partner ab?

Nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag, denn ein gesetzliches Erbrecht besteht nicht. Zu bedenken sind dabei Pflichtteilsansprüche von Kindern oder Eltern und die deutlich ungünstigere steuerliche Behandlung unverheirateter Partner.

Wie oft sollte ich mein Testament überprüfen?

Immer dann, wenn sich Ihre Lebensumstände wesentlich ändern, etwa durch Heirat, Scheidung, Geburt, Tod eines Bedachten oder größere Vermögensänderungen. Auch ohne besonderen Anlass ist eine Überprüfung nach einigen Jahren sinnvoll, da sich Rechtslage und Steuerrecht ändern können.

Was kostet die Testamentsgestaltung?

Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und vom Vermögen ab. Die Erstberatung kostet 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und wird bei einer anschließenden Beauftragung vollständig angerechnet. Über die weitere Vergütung sprechen wir vorab offen mit Ihnen. Ein notarielles Testament kann den späteren Erbschein ersparen und damit für die Erben Kosten senken.

Ihren letzten Willen rechtzeitig regeln

Ein Testament schützt die Menschen, die Ihnen wichtig sind, und verhindert Streit, bevor er entsteht. Ob Sie ein neues Testament erstellen oder ein bestehendes überprüfen lassen möchten: Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Erstgespräch in unserer Kanzlei in Berlin-Reinickendorf.

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