Eine Trennung, zwei Wege.
Was Scheidungsmediation von einem Gerichtsverfahren unterscheidet
Im gerichtlichen Verfahren tragen zwei Anwälte gegensätzliche Positionen vor, und am Ende entscheidet ein Dritter, der Ihre Familie nicht kennt. Das Ergebnis ist rechtlich verbindlich, aber selten das, was beide gewollt hätten. Und es kostet Zeit, Geld und meistens den letzten Rest an gemeinsamer Gesprächsfähigkeit.
In der Mediation bleibt die Entscheidung bei Ihnen. Sie sprechen miteinander, begleitet von einem allparteilichen Dritten, der das Gespräch strukturiert, für Fairness sorgt und dafür, dass beide Seiten gehört werden. Er entscheidet nichts und vertritt niemanden. Er sorgt dafür, dass Sie zu einer Lösung kommen, die für beide tragfähig ist.
Das ist keine Therapie und kein Versöhnungsversuch. Es geht um konkrete Fragen: Geld, Wohnung, Vermögen und den Alltag mit den Kindern. Nur eben in einer Form, die Sie nicht gegeneinander in Stellung bringt.
Für wen Mediation der richtige Weg ist.
Und wann sie es nicht ist
- Mediation passt, wenn:
- beide grundsätzlich zu einer Einigung bereit sind, auch wenn die Positionen weit auseinanderliegen
- gemeinsame Kinder da sind und Sie noch jahrelang miteinander zu tun haben werden
- ein Unternehmen, eine Immobilie oder eine gewachsene Vermögensstruktur betroffen ist, die ein Streit beschädigen würde
- Diskretion wichtig ist, beruflich oder persönlich
- beide die Kosten und die Dauer eines streitigen Verfahrens vermeiden wollen - Mediation passt nicht, wenn:
- häusliche Gewalt oder Bedrohung im Raum steht
- ein deutliches Machtgefälle besteht, das sich im Gespräch nicht ausgleichen lässt
- eine Seite Vermögen verschweigt oder beiseiteschafft
- eine Seite nur teilnimmt, um Zeit zu gewinnen
- eine Seite tatsächlich keine Einigung will, sondern eine Entscheidung des Gerichts
In diesen Fällen brauchen Sie anwaltliche Vertretung und gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung. Auch dabei stehen wir Ihnen zur Seite. Alles zum Thema Scheidung.
Der Ablauf.
Fünf Phasen bis zur Einigung
- Auftragsklärung:
Wir klären, worum es gehen soll, wie wir arbeiten und welche Regeln gelten. Beide Seiten entscheiden hier frei, ob sie den Prozess beginnen wollen. - Themen sammeln:
Alles, was geregelt werden muss, kommt auf den Tisch: Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Schulden, Altersvorsorge, Betreuungsalltag. Erst wenn die Liste vollständig ist, wird verhandelt. - Interessen klären:
Der entscheidende Schritt. Hinter jeder Forderung steht ein Bedürfnis. Wer beides trennt, findet Lösungen, die vorher nicht sichtbar waren. Oft geht es nicht um denselben Betrag, sondern um Sicherheit, Anerkennung oder Planbarkeit. - Optionen entwickeln:
Wir sammeln Möglichkeiten, prüfen sie an Ihren Zahlen und bewerten sie gemeinsam. Dabei fließen die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, damit niemand auf eine Lösung setzt, die später nicht umsetzbar ist. - Vereinbarung:
Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Anschließend wird es anwaltlich geprüft und, soweit erforderlich, notariell beurkundet oder als Vergleich vor Gericht protokolliert. Erst damit wird aus der Einigung ein durchsetzbarer Vertrag.
In der Regel sind vier bis acht Sitzungen von jeweils ein bis zwei Stunden erforderlich. Der Zeitraum liegt meist bei zwei bis vier Monaten.
Was in der Mediation geregelt wird.
Die typischen Themen
- Kinder:
Wo leben sie, wie sieht der Umgang aus, wie werden Ferien, Feiertage und größere Entscheidungen gehandhabt - Unterhalt:
Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt in Höhe und Dauer - Wohnung:
Wer bleibt, wer zieht aus, wie geht es mit Miete oder Finanzierung weiter - Vermögen und Schulden:
Aufteilung von Konten, Sparanlagen, Fahrzeugen und laufenden Verbindlichkeiten - Immobilie und Unternehmen:
Übernahme, Verkauf oder Ausgleich - Altersvorsorge:
Umgang mit dem Versorgungsausgleich - Kommunikation:
Wie Sie künftig miteinander sprechen, gerade als Eltern
Erfahren Sie mehr zu den Themen: Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, Immobilie und Unternehmen bei der Scheidung und Scheidung und Steuern.
Ihr Mediator.
Familienrecht und Mediation in einer Hand
Bei Bergemann & Weidner wird die Mediation von einem zertifizierten Mediator begleitet, der zugleich das familienrechtliche Umfeld kennt.
Das ist kein Nebeneffekt, sondern der praktische Vorteil: Sie verhandeln nicht im luftleeren Raum, sondern wissen jederzeit, wie ein Gericht die Sache voraussichtlich beurteilen würde.
Das schafft realistische Erwartungen auf beiden Seiten und verhindert Einigungen, die später keinen Bestand haben.
Wichtig zu wissen: Wer als Mediator tätig war, kann anschließend keine der beiden Seiten anwaltlich vertreten. Die Rollen bleiben sauber getrennt.
Was dafür spricht.
Vier Gründe für den mediativen Weg
Sie behalten die Entscheidung
Kein Gericht kennt Ihre Familie so gut wie Sie. Lösungen, die Sie selbst entwickelt haben, werden erfahrungsgemäß auch eingehalten.
Es kostet weniger
Ein Mediationsverfahren ist in aller Regel deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren über mehrere Folgesachen, und es dauert kürzer.
Die Elternebene bleibt bestehen
Nach der Scheidung endet die Ehe, nicht die Elternschaft. Was im Verfahren zerstört wird, fehlt Ihnen die nächsten fünfzehn Jahre.
Es bleibt vertraulich
Kein öffentlicher Schriftverkehr, keine Anhörung, keine Details über Ihr Vermögen oder Ihre Familie in einer Gerichtsakte.
Was Mediation kostet
Klar kalkulierbar
Die Mediation wird nach Stundensatz abgerechnet und in der Regel von beiden Seiten geteilt. Sie wissen damit von Anfang an, worauf Sie sich einlassen, anders als bei einem streitigen Verfahren, dessen Kosten mit jeder zusätzlichen Folgesache und jedem Sachverständigengutachten steigen.
Hinzu kommen die Kosten für die notarielle Beurkundung des Ergebnisses und, falls Sie sie in Anspruch nehmen, für die eigene anwaltliche Prüfung. Auch damit liegt der Gesamtaufwand meist deutlich unter dem eines gerichtlichen Verfahrens.
Ein ehrlicher Hinweis: Verfahrenskostenhilfe gibt es für die Mediation nicht in der Form, wie sie für gerichtliche Verfahren gewährt wird. Wenn die Mittel knapp sind, klären wir das im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Ihr Weg mit uns.
Vom ersten Gespräch bis zur Vereinbarung
Erstgespräch
Wir klären, ob Mediation in Ihrer Situation der richtige Weg ist, und sagen es Ihnen offen, wenn nicht.
Gemeinsamer Auftakt
Beide Seiten entscheiden freiwillig über den Beginn, Ablauf und Regeln werden festgelegt.
Sitzungen
In vier bis acht Terminen erarbeiten Sie die Lösung, strukturiert und ergebnisorientiert.
Absicherung
Das Ergebnis wird rechtlich geprüft und in eine verbindliche Form gebracht
Ob Mediation in Ihrem Fall trägt, lässt sich in einem Gespräch klären. Wir sagen Ihnen ehrlich, was wir für realistisch halten, und wenn der Weg über das Gericht der richtige ist, sagen wir auch das.
Häufig gefragt. Offen beantwortet.
Antworten zur Scheidungsmediation
Ersetzt die Mediation das Scheidungsverfahren?
Nein. Geschieden wird ausschließlich durch das Familiengericht. Die Mediation regelt die Folgen. Das Verfahren selbst beschränkt sich dann auf die Scheidung und wird dadurch kürzer und günstiger.
Brauchen wir trotzdem einen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag ja, vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Zusätzlich empfehlen wir, das Mediationsergebnis vor der Unterschrift anwaltlich prüfen zu lassen.
Was passiert, wenn mein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt?
Nach einem Jahr Trennung ist die Scheidung auch ohne Zustimmung möglich, das Scheitern der Ehe muss dann jedoch dargelegt werden. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, eine Zustimmung ist dann nicht mehr erforderlich.
Muss ich mit meinem Partner in einem Raum sitzen?
In der Regel ja, das ist der Kern des Verfahrens. In bestimmten Konstellationen sind Einzelgespräche möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Ist das Ergebnis rechtlich bindend?
Erst nach notarieller Beurkundung oder Protokollierung als gerichtlicher Vergleich. Bis dahin ist es eine Absichtserklärung.
Wie lange dauert eine Scheidungsmediation?
Meist vier bis acht Sitzungen über zwei bis vier Monate. Bei komplexem Vermögen kann es länger dauern.
Kann der Mediator uns anschließend vertreten?
Nein. Wer als Mediator tätig war, darf danach keine der beiden Seiten anwaltlich vertreten. Diese Trennung schützt Ihr Vertrauen in das Verfahren.
Ihre Frage war nicht dabei?
Sprechen Sie uns einfach an, wir beantworten Ihr Anliegen persönlich und vertraulich.
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