Rechtsanwaltsgebühren
Die anfallenden Gebühren richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung. In vielen Fällen ist eine vollständige oder teilweise Erstattung durch den Anspruchsgegner, eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse möglich.
Auf Wunsch beraten wir Sie bei Mandatsaufnahme eingehend zu allen Kostenfragen und Gestaltungsmöglichkeiten.