"Leser fragen, Experten antworten!"
Ich möchte dafür Sorge tragen, dass nach meinem Ableben alles geregelt ist und die mir nahe stehenden Menschen nicht in Schwierigkeiten geraten oder sich zerstreiten.
Deshalb habe ich mich entschlossen, ein Testament zu errichten. Können Sie mir sagen, was ich dabei beachten sollte ?
Dazu die Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sennholz von der Kanzlei Bergemann & Weidner in Berlin-Reinickendorf.
Grundsätzlich kann jeder volljährige, geschäfts- und lesefähige Bürger auch ohne Einschaltung von Notar oder Gericht ein wirksames Testament errichten.
Es handelt sich dabei um das sogenannte eigenhändige oder privatschriftliche Testament. Dies ist eine vom Erblasser vollständig handschriftlich verfasste und unterschriebene Willenserklärung. Nicht möglich ist es also, das Testament mit dem Computer oder mit einer Schreibmaschine zu erstellen. Ein solcher Formverstoß würde das Testament selbst dann unwirksam machen, wenn die Urheberschaft des Erblassers und die Ernstlichkeit seiner Erklärung zweifelsfrei feststehen. Die vom Gesetz verlangte Eigenhändigkeit kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass der Erblasser jemand anderen bittet, seine letztwillige Verfügung für ihn niederzuschreiben. Zulässig ist aber eine unterstützende Schreibhilfe (z.B. Halten der geschwächten Hand). Der Erblasser muss in seinem Testament den Willen zum Ausdruck bringen, die Folgen seines Todes ernsthaft und umfassend zu regeln und erklären, wen er zum Erben einsetzt. Eine Bezeichnung des Schriftstücks als Testament ist dabei nicht erforderlich. Zeit und Ort der Errichtung sind ebenfalls keine notwendigen Angaben, werden aber vom Gesetz ausdrücklich empfohlen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Eine Beglaubigung durch Zeugen wird nicht verlangt, ist aber unschädlich.
„Trotz der vorgenannten Hinweise, empfehle ich niemandem ein Testament zu errichten, ohne sich vorher durch einen Rechtsanwalt eingehend beraten zu lassen. Sollte Ihnen der Weg in unsere Anwaltskanzlei aus gesundheitlichen Gründen zu beschwerlich sein, bieten wir auch Hausbesuche an. Ein auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Kanzlei Bergemann & Weidner hilft Ihnen, Ihr Testament so zu gestalten, dass es auch Ihren tatsächlichen Willen bewirkt und zwar von der ersten bis zur letzten Zeile. Er hilft Ihnen bei der Wahl der richtigen Formulierung und berät sie auch hinsichtlich der Aufbewahrung oder Verwahrung des Testaments sowie zu Fragen späterer Änderungen. Dies schafft klare Verhältnisse für Sie und Ihrer Angehörigen.“